Karlsruhe lehnt Eilanträge der Sender zum Rundfunkbeitrag ab

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen. Die ARD kündigte Einschränkungen im Programm an.
Von PRO
Karlsruhe hat entschieden – die ARD kündigte Reaktionen an

Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt und ist nicht kurzfristig zu erwarten. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 eine Erhöhung um 86 Cent. (AZ: 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20)

Während die ARD in Reaktion auf den Beschluss Programmeinschränkungen ankündigte, schöpfte das ZDF aus der Begründung der Richter Hoffnung für das Hauptsacheverfahren. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht jedoch möglicherweise erst in einigen Jahren befinden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten sich mit ihrem Eilantrag gegen die Blockade der Beitragserhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt gewehrt. Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte jedoch am 8. Dezember die Vorlage für den Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags vorsah. Dieser regelt unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf Basis einer Empfehlung der Finanzkommission KEF. Die übrigen 15 Landtage haben den Vertrag ratifiziert.

Die Karlsruher Richter erklärten, angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheine eine Verletzung der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit im vorliegenden Fall „zumindest möglich“. Die Sender hätten allerdings näher aufzeigen müssen, dass es zu irreversiblen Schäden komme, wenn der Rundfunkbeitrag nicht zum 1. Januar erhöht wird. Denn wenn das Programmangebot nun trotzdem erbracht werde, sei „eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen durchaus nicht ausgeschlossen“.

Haseloff rettete Koalition

Des Weiteren hätten die Sender nicht näher begründet, inwiefern die Verfallsklausel im Medienänderungsstaatsvertrag nach dem 31. Dezember 2020 einer Beitragserhöhung „rechtlich oder tatsächlich im Wege stehen sollte“. Insbesondere hätten sie nicht weiter ausgeführt, warum die Klausel vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden müsste, um dem Land Sachsen-Anhalt „etwa auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts“ ein Inkraftsetzen der Staatsvertragsänderung auch nach Ablauf des Jahres 2020 zu ermöglichen.

Der Klausel zufolge wird der Staatsvertrag gegenstandslos, wenn zum 31. Dezember nicht die Ratifikationsurkunden aller Bundesländer vorliegen. Durch den Rückzug der Vorlage in Sachsen-Anhalt ist dieser Fall nun zunächst eingetreten. Regierungschef Haseloff hatte mit dem Schritt seine zerstrittene Regierungskoalition mit SPD und Grünen gerettet und eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Parlament verhindert.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow erklärte in Köln: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen.“ Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung werde „gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird“. Die ARD setze nun auf eine rasche Entscheidung in der Hauptsache.

ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte in Mainz, der Sender habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen und warte nun das Verfahren in der Hauptsache ab. „Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist“, sagte der Intendant.

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