Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen, der es trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Künftig reicht eine entsprechende Erklärung beim Standesamt.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll laut Gesetzentwurf im November 2024 in Kraft treten. Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundestag. Union und AfD kritisieren die geplante Liberalisierung.
» Ampel ebnet Weg zum Selbstbestimmungsgesetz
» Selbstbestimmungsgesetz stockt
Das Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz ab, welches das Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Nach geltendem Recht ist eine Änderung des Geschlechtseintrags nur durch einen gerichtlichen Beschluss möglich, der eine Begutachtung durch zwei Sachverständige voraussetzt. Die Betroffenen schildern das Verfahren als entwürdigend.
Minderjährige ab 14 Jahren sollen mit Zustimmung der Eltern oder eines Familiengerichts die Erklärung zur Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags abgeben können. Der erste Entwurf des Gesetzes wurde in einigen Punkten noch geändert. So ist nun auf Drängen des Innenministeriums sichergestellt, dass sich niemand durch eine Änderung des Geschlechtseintrags einer Strafverfolgung entziehen kann.