Es gelte zu verhindern, dass sie die Hilfe von Rechtsgelehrten ihrer jeweiligen Kultur suchen. Die Scharia oder vergleichbare Rechtssysteme werden in dem Text nicht explizit erwähnt. Stattdessen ist dort von "Paralleljustiz" die Rede. Darunter versteht man ernannte Friedensrichter, die etwa für Zuwanderer Recht sprechen.
Keine Rechtsordnung in Hinterzimmern
"Wir können nicht dulden, dass selbst ernannte sogenannte Friedensrichter in unserem Land jenseits unserer Rechtsordnung, in Hinterzimmern und nach ihren eigenen Regeln ‚Recht‘ sprechen", sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU).
Im Februar hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) mit Äußerungen zur Scharia für Aufsehen gesorgt (pro berichtete). Zunächst hieß es, Hartloff halte die Existenz von islamischen Schiedsgerichten in Deutschland grundsätzlich für zulässig. Sie könnten etwa bei Unterhaltsfragen, Scheidungen und Geschäftsverträgen befriedend wirken. Allerdings müssten sie im rechtsstaatlichen Rahmen agieren und von beiden Seiten akzeptiert werden.
Kurze Zeit später hatte sich der Sozialdemokrat ausdrücklich von "Scharia-Richtern" distanziert. Es gebe keinen rheinland-pfälzischen Vorstoß für Scharia-Gerichte und auch nicht für eine Paralleljustiz, so Hartloff. Er habe sich nur zur Frage von zivilen Schiedsgerichten in Deutschland geäußert, in die "möglicherweise auch islamische Rechtsvorstellungen einfließen". Manche Medien hätten ihn verzerrt wiedergegeben.
Fall stehe für Menschenrechtsverstöße
Am zweiten Tag der Justizministerkonferenz soll es heute unter anderem um Datenhehlerei und die Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter gehen. Außerdem trafen sich die Justizminister mit der Tochter der inhaftierten ukrainischen Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko. Der Fall stehe für viele Menschenrechtsverstöße in der Ukraine, stellte der Konferenzvorsitzende, Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), fest. (pro/dpa)