In einer Folge von "Big Brother", die RTL II und VIVA im Tagesprogramm ausgestrahlt hatten, sind laut KJM "drastische sexistische Äußerungen" gefallen, nach denen das "weibliche Rollenbild auf sexueller Verfügbarkeit basiert". Besonders Kindern unter zwölf Jahren werde hier eine Einstellung nahegelegt, "die ihre psychosoziale und psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigen" könne, so das Urteil der Kommission. Eine "entwicklungsbeeinträchtigende Gewaltdarstellung" wird der Magazinsendung "Welt der Wunder" vorgeworfen: In einem Beitrag über Vampire seien im Tagesprogramm "viele blutige Folterszenen" aus dem Kinofilm "Bram Stroker’s Dracula" gezeigt worden. Der Film ist von der FSK erst ab 16 Jahren freigegeben.
"Huren-Casting" am Nachmittag
Auch das Programm des Münchner Senders ProSieben wurde beanstandet. In der US-Fernsehserie "Primeval" führten eine "Vielzahl von Grusel- und Horrorelementen" zu einem hohen "Ängstigungspotential". In der inzwischen abgesetzten Scripted-Reality-Soap "Reality Affairs" bewarben sich zu einer kinderfreundlichen Sendezeit um 16 Uhr drei Frauen um einen Job in einem Bordell. Dabei sei das Prostituiertenmilieu "ohne jede kritische Kommentierung angepriesen" worden, so der Jugendmedienschutz.
In einem Fall wurde der Sender Sport 1 (früher: DSF) kritisiert: Er strahlte vor 23 Uhr eine Folge des Kampfsport-Formats "The Ultimate Fighter" aus. Da die Sendung ein "hohes Gewalt- und Identifikationspotential gerade für männliche Jugendliche" habe, geht die KJM von einer beeinträchtigenden Wirkung der Sendung auf Personen unter 18 Jahren aus. Bei dem Sender Das Vierte stellte die KJM einen Regelverstoß wegen "einfacher Pornographie" fest: Der im Nachtprogramm gezeigte Film "Akte Sexx" bestehe zu einem Großteil aus Sexszenen ohne wirkliche Rahmenhandlung. Die "Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen" hatte den Film aber vorab für das Nachtprogramm freigegeben und dabei die "Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten", weswegen Das Vierte keine Konsequenzen erwartet.
Mehr Verstöße im Internet
Bei verschiedenen deutschen Internetangeboten beanstandete die Kommission für Jugendmedienschutz vor allem frei zugängliche kinder- und tierpornographische Inhalte sowie Seiten, die Symbole verfassungswidriger Organisationen zeigen. In 19 Fällen konnte das Verfahren schnell eingestellt werden, da die jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Beanstandung durch die KJM entfernt wurden. In weiteren 40 Fällen beantragte die KJM eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Je nach Art und Schwere der Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschloss die KJM Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder. Strafrechtlich relevante Inhalte wurden an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet.
Die KJM nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Aufsicht über Rundfunk und Internet ("Telemedien") wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sowie sechs vom Bund und den Ländern benannte Sachverständige. Die Kommission hat sich seit ihrer Gründung 2003 mit rund 3.880 Fällen in Rundfunk und im Internet befasst. (pro)