Benedikt XVI. werde von "Titanic" als Sinnbild der "Vatileaks"-Affäre dargestellt. "Das ist legitim", erklärte Konken weiter. Das Hamburger Landgericht hatte am Dienstag auf Antrag der katholischen Kirche entschieden, dass das "Titanic"-Titelbild der Juli-Ausgabe die Persönlichkeitsrechte von Papst Benedikt XVI. verletze.
Unter dem Titel "Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!" und mit einem Bild des Papstes in besudelter Soutane spielt das Magazin auf die "Vatileaks" genannte Enthüllungsaffäre an, bei der mehrfach geheime Dokumente aus dem Vatikan publik geworden waren. Der Kammerdiener des Papstes wurde festgenommen. Er soll eine Reihe vertraulicher Dokumente entwendet haben, die dann durch Medien öffentlich wurden.
"Über Geschmack lässt sich streiten, aber die Darstellung fällt unter die Freiheit der Satire", erklärte der DJV-Vorsitzende weiter. Die Zeitschrift habe keine religiösen Gefühle von Katholiken verletzt, weil die Fotomontage ihn in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiert habe. Die Chefredaktion von "Titanic" sollte die einstweilige Verfügung nicht hinnehmen. "Es wäre nicht die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen ein Medium, die auf dem Weg durch die Instanzen keinen Bestand hätte", sagte Konken. (dpa)
Unter dem Titel "Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!" und mit einem Bild des Papstes in besudelter Soutane spielt das Magazin auf die "Vatileaks" genannte Enthüllungsaffäre an, bei der mehrfach geheime Dokumente aus dem Vatikan publik geworden waren. Der Kammerdiener des Papstes wurde festgenommen. Er soll eine Reihe vertraulicher Dokumente entwendet haben, die dann durch Medien öffentlich wurden.
"Über Geschmack lässt sich streiten, aber die Darstellung fällt unter die Freiheit der Satire", erklärte der DJV-Vorsitzende weiter. Die Zeitschrift habe keine religiösen Gefühle von Katholiken verletzt, weil die Fotomontage ihn in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiert habe. Die Chefredaktion von "Titanic" sollte die einstweilige Verfügung nicht hinnehmen. "Es wäre nicht die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen ein Medium, die auf dem Weg durch die Instanzen keinen Bestand hätte", sagte Konken. (dpa)