Am 25. August 2014 hatte sich ein Internet-Nutzer mit dem Namen „FirstCrist, Copyright“ bei YouTube darüber beschwert, dass der Kanal „Al Hayat TV“ gegen Urheberrechte verstoße. Daraufhin informierte YouTube die Kanal-Betreiber darüber, dass falls zwei weitere Beschwerden erfolgen würden, der Kanal geschlossen werden müsse. Es sei denn, die Verantwortlichen von „Al Hayat TV“ reichten eine Gegendarstellung bei YouTube ein. Dies hätte jedoch bedeutet, dass der unbekannte Beschwerdeführer die Namen und Adressen der Kanal-Betreiber bekommen hätte.
Die „Al Hayat TV“-Betreiber vermuteten, dass hinter der Beschwerde Islamisten steckten. Wie sich nun herausstellte, behielten sie damit Recht: nach der Gegendarstellung durch „Al Hayat TV“ erhielten die Betreiber eine E-Mail von „ChristFirst copyrights“. Darin schrieb der Beschwerdeführer auf Arabisch, die persönlichen Daten der Youtubekanal-Betreiber würden nun auf Web-Seiten von Al Qaida und anderen europäischen Jihadisten veröffentlicht. Er wirft dem Kanal vor, den Propheten des Islams beleidigt und ihn als „Verrückten und Verbrecher“ dargestellt zu haben. Weiter heißt es: „Achte auf deinen Kopf und sorg dafür, dass von nun an dein Haus unter polizeilicher Schutz steht.“