Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßt den Rückgang der Fälle von Kirchenasyl. Das geht aus einem Papier des Innenministeriums hervor, aus dem die Tageszeitung Die Welt zitiert. Pro Monat würden im Schnitt 55 Fälle von Kirchenasyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet. Die Zahl war zwischenzeitlich sogar von 68 auf 53 gesunken.
Gleichzeitig kritisiere der Bericht auch, dass sich viele Kirchengemeinden nicht an die Regeln hielten, die Staat und Kirche vereinbart hätten. Eigentlich müssten Asylbewerber binnen drei Tagen das Kirchenasyl verlassen, wenn sie als Härtefall einen Ablehnungsbescheid bekommen. Die Praxis sehe aber anders aus. „Dies geschah in den letzten Jahren nicht“, zitierte die Zeitung aus dem Bericht mit dem Titel „Kirchenasyl – Evaluierung des neuen Verfahrens“.
Kirchen akzeptieren selten die Ablehnungen
Seit August 2018 seien die Kirchen dazu verpflichtet, für jeden Fall von Kirchenasyl ein Härtefall-Dossier beim BAMF einzureichen. Stellt die Behörde daraufhin keine besondere Härte fest, müssen abgelehnte Asylbewerber das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen. Der Welt-Artikel beschreibt, dass sich bei den Kirchen Unmut rege, weil die Behörden kaum Fälle anerkennten. Die Behörden wiederum kritisierten, dass die Kirchen ihre Ablehnungen selten akzeptierten.
Aus dem Bericht des Ministeriums geht hervor, dass 2019 nur jeder zehnte Schutzsuchende das Kirchenasyl nach einer Ablehnung durch das BAMF verlassen hat. Bei 635 gemeldeten Fällen seien 480 Härtefall-Dossiers verfasst worden. Meistens handele es sich um sogenannte Dublin-Fälle: Die Asylsuchenden würden dann in jenen EU-Staat abgeschoben, in dem sie zuerst registriert wurden. Er ist für ihr Asylverfahren zuständig. Die Kirchengemeinden bemühten sich oft darum, Asylsuchenden so lange Schutz zu gewähren, bis Deutschland das Verfahren übernehme.
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, kritisierte, dass der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Juni 2018 der aktuellen Rechtsprechung widerspreche. Mit der Verlängerung der Härtefall-Regelung von 6 auf 18 Monate sei die getroffene Vereinbarung der Innenministerkonferenz einseitig verändert worden: „Dies belastet die Gemeinden, die Einzelpersonen und Familien im Kirchenasyl sehr“, zitiert ihn die Welt. Auch gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz beklagten Ordensgemeinschaften und Gemeinden, dass sie die Ablehnungsbescheide „vielfach nicht nachvollziehen“ könnten.
Von: Johannes Blöcher-Weil