Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) kann sich im Fall der Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht eine Reihe von Ausnahmen vorstellen. „Wenn es medizinisch kontraindiziert ist, dann darf es keine Impfpflicht geben“, sagte Bovenschulte am Freitag dem Fernsehsender „Welt“. Man müsse aber auch schauen, ob es noch weitere Gründe gibt. „Es gibt in anderen Ländern Gründe religiöser Überzeugung, die dann als Ausnahmegrund – als Gewissensgrund, sozusagen, – anerkannt sind“, sagte Bovenschulte. Auch Angststörungen nannte er als möglichen Ausnahmegrund.
Der Regierungschef warnte vor diesem Hintergrund vor zu hohen Erwartungen an eine Impfpflicht. „Man muss es alles sehr genau diskutieren und kann nicht so tun, als wenn alle Probleme mit einer allgemeinen Impfpflicht gelöst sind“, sagte er.
Neben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Personal, das Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen hat, wird inzwischen auch verstärkt über eine Corona-Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung diskutiert. Über beides müsste der Bundestag entscheiden. Möglich ist, dass erst eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen wird und später in einer Abstimmung ohne Fraktionszwang über die allgemeine Pflicht entschieden wird.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten bei ihrer Konferenz am Donnerstag vereinbart, den Deutschen Ethikrat bis Jahresende um eine Stellungnahme zur allgemeinen Impfpflicht zu bitten. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte das Gremium befürwortet.