Laut einem Bericht der „Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)“ nimmt die Zahl der Migranten und Flüchtlinge im Kirchenasyl zu. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zählte in den ersten acht Monaten 2024 2.012 Menschen, die von Kirchenvertretern vor Abschiebung geschützt wurden. Im Pandemiejahr lag die Zahl bei 500 Menschen, im vergangenen Jahr waren es 2.700 Fälle.
Das Kirchenasyl bietet Asylsuchenden vorübergehend Schutz in Kirchengemeinden. Es soll eine Abschiebung in ihr Heimatland oder eine Auslieferung in ein anderes Land verhindern. Die Kirchen helfen den Asylsuchenden, obwohl in vielen Fällen EU-Länder wie Bulgarien, Kroatien und Rumänien zuständig sind. Menschen im Kirchenasyl dürfe den Ort nicht verlassen, bis klar ist, dass sie nicht abgeschoben werden.
Kirchengemeinden müssen dem BAMF am Aufnahmetag mitteilen, dass sie einen Asylsuchenden in Schutz genommen haben. Innerhalb eines Monats müssen sie ein Dossier einreichen, das eine erneute Prüfung des Asylfalls beantragt. Die Behörde entscheidet dann, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Im Falle einer Ablehnung muss der Asylsuchende die Gemeinde verlassen.
Von Januar bis September 2024 wurden nach Angaben des Bamf insgesamt 179.212 Erstanträge auf Asyl gestellt. Das sind 23,3 Prozent weniger als im Vorjahr.