Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte in einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) von Montag: „Wenn es um Lebensschutz geht, bin ich gerne grundsätzlich. Im Zweifel bin ich immer für das Leben, sofern es um staatliches Handeln geht.“ Anlass des Gesprächs war eine Handlungsanweisung des Ministers. Medienberichten zufolge hatte Spahn das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel dazu aufgefordert, Anträge von Sterbenskranken auf ein todbringendes Medikament zu verweigern. Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das den Suizidwilligen den Zugang zu Mitteln zur Selbsttötung ermöglichen sollte.
Laut Spahn wurden bisher 111 Anträge in der Sache gestellt. Das Institut habe 57 Anträge abgelehnt, über die restlichen werde demnächst entschieden. Alle Antragsteller hätten einen Fragebogen erhalten, um ihre konkrete Lage zu schildern. Jeder Fall werde individuell geprüft.
„Staat soll nicht Wert des Lebens beurteilen“
Die Bundesregierung habe eine andere Rechtsauffassung als der Leipziger Senat. Wie unter anderem der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio in einem Gutachten untermauert habe, laufe das entsprechende Gerichtsurteil ganz praktisch darauf hinaus, dass der Staat sich an einer geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid beteiligen solle. Das aber stehe unter Strafe. Zudem seien Staatsbedienstete am Ende dazu gezwungen, zu entscheiden, ob menschliches Leiden unerträglich sei. „Diese Vorstellung halte ich für abwegig. Der Staat und seine Vertreter sollten in Fragen, bei denen es um Leben und Tod geht, nicht den Wert des Lebens beurteilen. Wo soll das enden?“, fragte Spahn.
Der Minister will deshalb abwarten, bis sich das Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft mit anhängigen Verfahren zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe befasse. Der Deutsche Bundestag hatte im Jahr 2015 ein Verbot beschlossen. „Anschließend werden wir im Lichte dieser Entscheidung unsere Position überprüfen“, sagte Spahn der FAZ.
Von: Anna Lutz