Hessen erlaubt Öffnung von Mini-Supermärkten an Sonntagen

In Hessen dürfen bald kleine, vollautomatische Supermärkte bis 120 Quadratmeter Verkaufsfläche an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat der hessische Landtag einstimmig beschlossen.
Von Norbert Schäfer
Einkaufswagen

In Hessen dürften künftig an Sonn- und Feiertagen vollautomatisierte „Kleinstsupermärkte“ öffnen. Das hat der hessische Landtag am Mittwoch einstimmig beschlossen. Die Läden dürfen nicht größer als 120 Quadratmeter sein und ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs anbieten. Die Kunden müssen digital eintreten und bezahlen können, Personal darf nicht darin arbeiten.

Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP begründeten ihren Antrag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes damit, dass es nötig sei, es an sich „fortentwickelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ und veränderte Bedürfnisse anzupassen. Außerdem soll es die Versorgung im ländlichen Raum verbessern.

Das Gesetz sei in den Beratungen auf breite Zustimmung gestoßen, selbst der Widerstand der Kirchen gegen das Gesetz sei überschaubar gewesen, erklärte Heiko Kasseckert (CDU) in der Debatte. Das Gesetz stelle keinen Widerspruch gegen den Schutz des Sonntags dar. Es gehe nicht um das „große Einkaufserlebnis“, sondern um Deckung des täglichen Bedarfs.

Die Möglichkeit zum sonntäglichen Kirchgang beschneide das Gesetz nicht, erklärte Sascha Meier (Bündnis 90/Grüne). Die Änderung sei jedoch ein wichtiger Schritt für die Nahversorgung auf dem Land. Volker Richter (AfD) teilte die Sorgen von Gewerkschaften, dass mit dem Gesetz versucht werde, die Landenöffnungszeiten „scheibchenweise“ zu lockern.

Matthias Körner (SPD) konstatierte, dass die „seelische Erhebung“, deretwegen die Sonn- und Feiertage geschützt sind, durch die Gesetzesänderung nicht beeinträchtigt werde. Stefan Naas (FDP) erkannte in dem Gesetz eine „Steigerung der Lebensqualität“. Es stehe dem „Seelenfrieden“ nicht im Weg, erklärte er und verwies auf die Stellungnahme der Katholischen Kirche, die dem Gesetz keine generelle Absage erteilt hatte. Staatsministerin Heike Hofmann bezeichnete die Gesetzesänderung als „Öffnung für den Sonntag“.

Evangelische Kirche und Gewerkschaften dagegen

Bei Anhörungen hatten sich das „Evangelische Büro Hessen am Sitz der Landesregierung“ und Gewerkschaften gegen das Gesetz ausgesprochen. Die Evangelischen Kirchen in Hessen sehen in den Gesetzesänderungen einen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz.

Das Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen hatte angeregt, das Gesetz auf den ländlichen Raum einzuschränken und zu verbieten, dass Bereiche in großen Supermärkten abgetrennt werden für digitale Minimärkte. Das Kommissariat sprach sich nicht gegen das Gesetz aus, aber forderte, dass ausdrücklich kein Personal tätig werden dürfe, „auch keinerlei Sicherheitspersonal“.

Bislang durften in Hessen Supermärkte sonntags nicht öffnen, selbst wenn während der Öffnungszeit kein Personal im Geschäft eingesetzt war. Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz mussten „Verkaufsstellen“ grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen für den „geschäftlichen Verkehr mit Kunden“ geschlossen bleiben.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt im Dezember 2023 in einem Urteil die bislang geltende Regelung bestätigt und dem Betreiber einer Supermarktkette untersagt, eine Verkaufsstelle ohne Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben. Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung unter anderem angeführt, dass das Hessische Ladenöffnungsgesetz nicht allein dem Arbeitnehmerschutz diene, „sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“.

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