Die Grünen wollen Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten drei Monate aus dem Strafgesetzbuch streichen. Diesen Beschluss hat die Bundestagsfraktion bei einer Sitzung am Montag gefasst. Ziel sei es demnach, die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.
In dem Fraktionsbeschluss heißt es, dass neue gesetzliche Regelungen erforderlich seien, damit Frauen „selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können.“
Mit dem Fraktionsbeschluss folgen die Grünen der Empfehlung einer von der Ampel-Regierung eingesetzten Expertenkommission. Diese empfahl im April einstimmig eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche. Darüber hinaus sprach sie sich für die Option auf eine Verlängerung dieser Frist bis zur 22. Woche aus.
Grüne folgen SPD
Die Grünen wollen diese Empfehlung nun umsetzen. Zudem planen sie die bisher geltende Beratungspflicht durch ein „Recht auf Beratung“ abzulösen. Die Kosten, die durch Abtreibungen anfallen, sollen von den Krankenkassen übernommen werden. Aktuell muss die Schwangere den Abbruch in der Regel selbst bezahlen.
Die Grünen-Bundestagsfraktion folgt damit der SPD. Diese hatte bereits im Juni beschlossen, den Empfehlungen der Expertenkommission zu folgen. Zudem hatten im August mehrere Grünen-Minister sich ebenfalls für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt. Die FDP hatte im Juni gegenüber der „FAZ“ angekündigt, die aktuell geltende Regelungen nicht antasten zu wollen.
Derzeit sind Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, innerhalb einer bestimmten Frist und nach einer Beratung aber straffrei.