Gott kann man nicht beleidigen

Nach dem Attentat auf Charlie Hebdo diskutiert Deutschland über die Abschaffung des Blasphemie-Paragraphen. Was viele übersehen: Gott ist nicht durch Gesetze zu schützen. Der Mensch aber schon. Ein Kommentar von Anna Lutz
Von PRO
Charlie Hebdo ist für seine Mohammed-Karikaturen bekannt. Pro zeigt sie bewusst nicht.
Was darf Satire? „Alles“, antwortete der Schriftsteller Kurt Tucholsky einst auf diese Frage. Seine schlichte Formel wird dieser Tage zwar nicht ganz so oft, aber immerhin im selben Zusammenhang bemüht wie das französische „Je suis Charlie“. Dabei hat Tucholsky nach den Kriterien deutscher Juristerei Unrecht. Denn die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen steht hierzulande unter Strafe. Im Jahr kommt es in der Bundesrepublik zu durchschnittlich 15 Verurteilungen nach diesem Paragraphen. Im vergangenen Jahr etwa sollte ein Autor des rechten Weblogs Politically Incorrect 2.500 Euro Strafe zahlen, weil er den Islam mit einem Krebsgeschwür verglich und als „brandgefährliche, intolerante, frauenfeindliche, gewalttätige und machthungrige Ideologie“ bezeichnete. Der Grund, warum der sogenannte Blasphemie-Paragraph nur selten zum Einsatz kommt, liegt unter anderem in der Einschränkung, die er macht. Bestraft kann nur werden, wer Äußerungen macht, die „den öffentlichen Frieden stören“. Dieser Begriff gehört zu den schwammigsten, die das Recht zu bieten hat. Staatskirchenrechtler übersetzen das oft so, dass die Beleidigungen dazu geeignet sein müssen, soziale Unruhen entstehen zu lassen und zugleich einzelne Gläubige herabwürdigen. Ein weiteres Kriterium ist auch, ob negative Folgen für die Anhänger einer Religion entstehen, etwa, wenn sie wie im obigen Beispiel verallgemeinernd als frauenfeindlich bezeichnet werden. Dass Zeichner von Mohammed-Karikaturen nicht bestraft werden, ist damit zu erklären, dass der Paragraph neben seiner vielfältigen Interpretierfähigkeit mit der Presse- und Kunstfreiheit konkurriert.

Die Folgen des Anschlags

Der Angriff auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris ist für vielerlei politische Anliegen benutzt worden. Kanzlerin Angela Merkel denkt laut über eine Nutzung der Vorratsdatenspeicherung nach, die Demonstranten von Pegida schreiben sich Pressefreiheit auf die Fahnen und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger setzte die Dresdner Protestbewegung wiederum mit den Terroristen von Frankreich gleich. Auch um den Blasphemie-Paragraphen ging es nun wieder. Dabei ist die Debatte alles andere als neu. Volker Beck von den Grünen fordert seit Jahren unermüdlich die Abschaffung des Gesetzes. Nun will die CSU es verschärft sehen und Christian Lindner von der FDP hält dagegen. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien sollen nicht vor Religionen halt machen müssen. Götter und Propheten müssen durch Bundesgesetze nicht mehr geschützt werden als irdische Bürger“, sagte er jüngst. Dem kann man zustimmen – und dennoch für das Gesetz sein. Denn mitnichten ist die Unabhängigkeit der Medien durch einen Blasphemie-Paragraphen in Gefahr, wie der Umgang mit entsprechenden Karikaturen und islamkritischen Texten der vergangenen Tage zeigt. Das Gesetz zielt ebenfalls nicht darauf, Götter und Propheten zu schützen. Es geht ihm vielmehr darum, dass Gläubige oder die Anhänger einer anderen Weltanschauung nicht aufgrund dieser verunglimpft werden. Anders gesagt: Das Gesetz dient dem Schutz des Menschen. Reinhard Kardinal Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat Recht, wenn er wie vor zwei Jahren sagt: „Gott kann man gar nicht beleidigen.“ Religiöse Menschen aber seien mit Respekt zu behandeln. Ob es dafür ein Gesetz braucht, darüber kann man freilich streiten. Letztendlich ist es eine Frage des Anstands. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/journalismus/detailansicht/aktuell/charlie-hebdo-weder-sinnvoll-noch-logisch-noch-klug-90729/
https://www.pro-medienmagazin.de/journalismus/detailansicht/aktuell/aus-angst-vor-den-folgen-90701/
https://www.pro-medienmagazin.de/kommentar/detailansicht/aktuell/wo-hoert-der-spass-auf-87533/
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