Gläubiger Bugatti-Fahrer muss keine Strafe fürchten

Der tschechische Fahrer des Bugatti Chiron, der morgens mit 417 km/h auf einer deutschen Autobahn unterwegs war, muss keine Strafe fürchten. Der wohlhabende Unternehmer ist gläubiger Christ, mit seinem Video sorgte er für Gesprächsstoff.
Von Jörn Schumacher

Das Video dieser Autofahrt wurde inzwischen über 14 Millionen Mal bei YouTube angeklickt. Der Tscheche Radim Passer wollte an einem Sonntagmorgen im Juli vergangenen Jahres auf einer deutschen Autobahn zeigen, wie schnell sein Bugatti werden kann. Passer beschleunigte sein Fahrzeug darin auf berauschende 417 Kilometer pro Stunde.

Sein dreiminütiges Video machte schnell die Runde, in vielen tausend Kommentaren wurde viel darüber diskutiert, ob diese Fahrt nun eine sehenswerte Aktion war oder grober Unfug. Der Acht-Liter-Ottomotor des Fahrzeugs mit 16 Zylindern bringt stattliche 1.500 PS auf die Straße, das Auto mit Allradantrieb kann eine Geschwindigkeit von 420 Stundenkilometern erreichen. Es kostet in der günstigsten Variante neu 2,6 Millionen Euro.

Der Urheber des Clips ist gläubiger Christ, und er wollte auch durch dieses Video auf die Botschaft von Jesus Christus hinweisen. Am Ende des Filmchens ist der Fahrer mit seinem Team zu sehen, das im Kreis steht und gemeinsam betet. Der erfolgreiche tschechische Unternehmer schreibt dazu, das Video sei nahe Wittenberg aufgenommen worden, was ihn an den „den großen Reformator“ Martin Luther erinnere.

Passer fährt fort: „Wir sind dankbar für Luthers Hunger nach Wahrheit, für seine Treue gegenüber dem Wort Gottes anstatt gegenüber menschengemachten Traditionen, für seinen Mut, aufzustehen gegen Unterdrückung und Tyrannei, selbst wenn es ihn das Leben kosten sollte.“ Passer wirbt im Info-Text bei den Zuschauern zudem dafür, eine lebendige Beziehung zu Jesus zu suchen, der „echte Liebe, Freude und Hoffnung jedem“ gebe, der zu Ihm komme. In mehreren weiteren Videos bei YouTube spricht der Unternehmer darüber, wie und warum er vor einigen Jahren Christ wurde.

Ein Strafverfahren gegen Passer stellte die Staatsanwaltschaft Stendal nach Prüfung der Aktion ein.

Es sei kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar, hieß es zur Begründung, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. Es gebe zudem keinerlei Hinweise auf eine unsichere Fahrweise, außerdem sei das verwendete Auto für Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten ausgelegt. Gegen den Entscheid war Beschwerde eingelegt worden, diese wies die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg jedoch ab.

Extremes Rasen auf einer Autobahn könne zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur, wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Mannes. Weiter erklärten die Richter laut n-tv: „Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand.“

Im Video ist zu sehen, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen hatte. Das ändere an dieser Bewertung aber nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern, führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.

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Eine Antwort

  1. Ein Staat, der solch gemeingefährliches Verhalten nicht sanktioniert, ist krank. Erst recht, wenn im gleichen Land Menschen wegen geringfügigster „Vergehen“ ernstlich behelligt werden, etwa in Zusammenhang mit weitreichenden Corona-Einschränkungen.

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