Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen für Januar angekündigt. Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch bedeute für Ärzte ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Website sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellten, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Das ist meiner Meinung nach absurd. Im Januar werde ich dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.“ SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in den Koalitionsverhandlungen auf eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.
In der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD mit der Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen machen, nicht aber darüber, welche Methoden sie anwenden. Stattdessen führt die Bundesärztekammer entsprechende Listen.