Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag ein neues knapp 200 Seiten langes Gesetz zur Gesundheitspolitik verabschiedet. Im Kern geht es darin um eine bessere Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen. Für Aufsehen hatte im Vorfeld unter anderem ein Aspekt der Neuregelung gesorgt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schlug darin vor, die Präimplantationsdiagnistik (PID), also Gentests an Embryonen, zu einer gesetzlichen Kassenleistung zu machen.
Die Präimplantationsdiagnostik ist umstritten. In Deutschland ist sie eingeschränkt erlaubt, wenn Paare eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Paare müssen bislang die Untersuchung selber zahlen.
Kirchen kritisierten Spahn
Spahns PID-Vorschlag war erst mit zeitlicher Verzögerung Inhalt der öffentlichen Debatte geworden. Nachdem der Gesetzesvorschlag im Dezember öffentlich wurde, kritisierten die Kirchen den Minister Ende Januar scharf. Sie warfen ihm laut dem Magazin Focus vor, die PID-Regelung „als Zusatz unbemerkt im Terminservice- und Versorgungsgesetz“ unterbringen zu wollen. In einem Schreiben der Kirchen an die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD hieß es: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet eine so folgenreiche Entscheidung (…) praktisch im parlamentarischen Hauruckverfahren getroffen werden soll.“
Auf Nachfrage von pro stellte sich auch die Deutsche Evangelische Allianz gegen PID als Kassenleistung. Das evangelikale Netzwerk habe sich immer für ein gänzliches Verbot der Methode ausgesprochen und sei nun auch gegen die Finanzierung, erklärte Generalsekretär Hartmut Steeb.
Bereits Ende Januar räumte Spahn deshalb ein, es seien zur Regelung der PID ausführlichere Beratungen nötig. Auf pro-Nachfrage erklärte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag, PID sei nicht länger Gegenstand aktueller Gesetzgebungsverfahren. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass das Ministerium das Thema in einem anderen Gesetz erneut einbringe. Am Donnerstag wurde das ursprüngliche Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedet. Die Opposition kritisierte in der vorangehenden Debatte unter anderem die vielen notwendigen Änderungen am Gesetz nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag.
Zur Kassenleistung wird nun aber die sogenannte Kryokonservierung für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen soll es ihnen auch nach einer Krebsbehandlung möglich sein, Kinder zu bekommen.
Von: Anna Lutz
Weiterführende Links
Spahn stoppt Pläne zur Gen-Analyse bei künstlicher Befruchtung