In den USA können auch Laien Eheschließungen vollziehen – wenn sie eine Online-Ordination vorweisen können. Der Bundesstaat Tennessee will das nun verbieten. Dagegen hat die „Universal Life Church Monastery“ vor einem Bundesgericht Klage eingereicht. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten.
„Nur weil jemand online ordiniert wurde, bedeutet das nicht, dass seine Arbeit und sein Dienst nicht rechtskräftig sind“, erklärte Pastorin Alaina Cobb von der interreligiösen Organisation „The Mercy Junction“ dem in Tennessee ansässigen Sender Channel 9.
Klageschrift: Verstoß gegen Religionsfreiheit
Die nicht konfessionelle spirituelle Organisation „Universal Life Church Monastery“ (ULC) bietet selbst Online-Ordinationen für Personen an, die etwa Freunde trauen wollen, aber nicht von einer institutionellen Glaubensgruppe ordiniert sind. Der Begriff der Ordination ist hier also weiter zu verstehen als die Einsetzung eines evangelischen Pfarrers in sein Amt oder die Weihe eines katholischen Priesters. Die ULC wirbt auf ihrer Internetseite, dass sie Talkmaster wie Conan O’Brien und Stephen Colbert, Schauspieler Benedict Cumberbatch und Dwayne Johnson oder Sänger Paul McCartney und Lady Gaga ordiniert hat. Seitdem die Seite 1999 online ging, wurden darüber laut eigenen Angaben mehr als 20 Millionen Personen ordiniert, täglich über 1.000 Interessierte.
Das Gesetz, das im April verabschiedet wurde, besagt, dass „Personen, die eine Ordination online erhalten haben, nicht den Ritus einer Trauung durchführen dürfen“, zitiert die Washington Post. Der Gesetzgeber argumentiert, dass der Vorschlag in dem Bundesstaat mehr Klarheit bringen darüber schaffen würde, wer Ehen schließen dürfe.
Die ULC hat laut eigenen Aussagen am Montag Klage gegen vier Verwaltungsbeamte Tennessees und den Generalstaatsanwalt des Bezirksgerichts des „Middle District of Tennessee“ eingereicht. Die Institution forderte zudem den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin verlangt sie vom Gericht, die Durchsetzung des Gesetzes zu blockieren, bis die Klage der ULC weitergeht. In der Klageschrift heißt es, das Gesetz verstoße gegen die in der Verfassung verankerte Rede- und Religionsfreiheit.
Von: Martina Blatt