Der 42-jährige Franzose Vincent Lambert verunglückte vor zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall. Dabei hatte er sich so schwer am Kopf verletzt, dass er seither im Wachkoma liegt. Laut Spiegel Online lebt er in einem Dämmerzustand, seine Augen bewegen sich zwar und reagieren auf Lärm, sie bleiben aber meist ausdruckslos. Zudem sei er in der Lage zu weinen, und sein Körper empfinde offenbar Schmerzen, sich mitteilen könne er aber nicht.
Was mit dem früheren Krankenpfleger passieren soll, darüber streiten seit vielen Jahren seine Angehörigen: Seine Eltern und zwei seiner acht Geschwister sind gegen die Einstellung der Pflege und der künstlichen Ernährung; Lamberts Ehefrau sowie die restlichen sechs Geschwister wollen ihn dagegen „in Würde gehen lassen“, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Eine Patientenverfügung von Lambert selbst gibt es nicht.
Vor drei Jahren sorgte ein Video für Aufsehen, in dem Lambert scheinbar auf den Anruf seiner Mutter reagiert, seinem Bruder zublinzelt und den Mund bewegt. Das Video, das im Internet veröffentlicht wurde, soll nach Meinung seiner Eltern zeigen, dass ihr Sohn sehr wohl auf äußere Reize reagiert.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit darum, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet werden dürfen oder nicht, wollten die Ärzte des Universitätsklinikum Reims, in dem Lambert liegt, am Montag die Geräte für den 42-Jährigen abstellen. Dies hatten mehrere französische Medien unter Berufung auf die Familie und das Krankenhaus berichtet. Das würde voraussichtlich zum Tod Lamberts innerhalb einer Woche führen.
Die katholischen Eltern hatten vor Gericht stets gegen eine solche Entscheidung geklagt und wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern. Sie klagten sich durch sämtliche Instanzen und scheiterten schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wie dpa berichtet, hatte am späten Montagabend dann jedoch ein französisches Berufungsgericht die Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen für Lambert angeordnet. Die Ernährung und Flüssigkeitszufuhr müssten vorerst aufrecht erhalten werden, urteilte das Pariser Gericht nach Angaben des Anwalts der Familie.
Nun muss ein UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entscheiden. Der hatte zuletzt eine Fortsetzung der Behandlung gefordert.
Papst betet für „Menschen mit schweren Gebrechen“
In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz rund 10.000 Menschen mit dem sogenannten apallischen Syndrom. Dabei sorgen Schädigungen des Gehirns für einen Ausfall der gesamten Großhirnfunktion oder größerer Teile davon, während die Funktionen im Zwischenhirn, Hirnstamm und Rückenmark erhalten bleiben. Dadurch wirken die Betroffenen wach, haben aber aller Wahrscheinlichkeit nach kein Bewusstsein und nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation. Der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, sagte gegenüber dpa: „Diese Patienten im Wachkoma sind keine Sterbenden.“ In Deutschland dürften weder Ehepartner noch Verwandte automatisch über eine Behandlungsbegrenzung entscheiden. Deshalb seien Patientenverfügungen so wichtig, so Brysch.
In Deutschland und Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.
Papst Franziskus twitterte am Montag passend zur Thematik, aber ohne den Fall Lambert direkt zu erwähnen: „Wir beten für Menschen, die mit schweren Gebrechen leben. Bewahren wir das Leben, die Gabe Gottes, vom Anfang bis zum natürlichen Ende. Geben wir der Wegwerfkultur keinen Raum.“
Von: Jörn Schumacher