Das Oberste Gericht in Pakistan hat das Todesurteil gegen die Christin Asia Bibi kassiert. Die Richter stoppten am Mittwoch die geplante Hinrichtung der fünffachen Mutter, die wegen angeblicher Blasphemie angeklagt ist.
Die in Pakistan zum Tode verurteilte Christin Asia Bibi kann wieder hoffen (Symbolbild)
Die Todesstrafe gegen die in Pakistan wegen Blasphemie angeklagte Christin Asia Bibi ist suspendiert und muss neu verhandelt werden. Das meldet der Evangelische Pressedienst (epd) unter Berufung auf pakistanische Medien. Die Berufungsbeschwerde von Bibis Anwalt Saiful Mulook akzeptierte das Oberste Gericht. Zudem ließen die Richter ein Berufungsverfahren gegen das Urteil zu.
Der Verteidiger Mulook sprach laut epd von zahlreichen rechtlichen Einwänden in dem Verfahren. Diese könnten einen Freispruch zur Folge haben. Zum einen sei die Anzeige gegen die Christin erst fünf Tage nach dem angeblichen Vorfall erfolgt. Zum anderen seien die Zeugenaussagen nicht über alle Zweifel erhaben.
Zweifel an medizinischer Versorgung der schwer erkrankten Bibi
Der Leiter des christlichen Hilfswerks Open Doors Deutschland, Markus Rode, sagte gegenüber pro: „Die Aufhebung der Todesstrafe durch das Oberste Gericht in Pakistan ist ein sehr ermutigendes Zeichen und ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Zudem wurde auch entschieden, dass ein Berufungsverfahren zulässig sei. Wir glauben, dass das internationale Engagement und die Gebete vieler Menschen hierzu beigetragen haben.“ Gleichzeitig weist Rode auf einen möglichen weiten Weg hin, „bis Asia Bibi wirklich freigelassen wird. Auch wenn das Urteil die Voraussetzungen für eine Freilassung schafft, wäre das Risiko für Asia Bibi einem Anschlag zum Opfer zu fallen sehr hoch, wenn sie das Gefängnis verlassen würde“. Laut Berichten, die Open Doors erreicht haben, sei Asia Bibi schwer erkrankt und es sei nicht klar, ob sie die notwendige Hilfe bekomme. „Daher bitten wir weiterhin darum, für sie und ihre Familie intensiv zu beten, damit sie sich gesundheitlich stabilisiert und ein Weg gefunden wird, wie sie vor dem langen Arm der islamischen Extremisten geschützt werden kann.“
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Berufungsgericht in Lahore das Todesurteil gegen die fünffache Mutter bestätigt. Bibi war vor knapp fünf Jahren als erste Frau in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden.
Pakistanisches Gesetz für Racheakte missbraucht
Die Mutter hatte in ihrem Fall stets ihre Unschuld beteuert. Nach ihrer Darstellung war den Blasphemie-Vorwürfen ein Streit vorangegangen. Bei der Feldarbeit gemeinsam mit anderen Frauen sei sie beauftragt worden, Wasser zu holen. Dass Asia selbst aus dem Gefäß trank, habe die muslimischen Frauen erzürnt, die nicht aus demselben Krug hätten trinken wollen. Asia und ihre Familie waren die einzigen Christen im Dorf und sollen immer wieder aufgefordert worden sein, zum Islam zu konvertieren.
Bibi war im Jahr 2010 zum Tode verurteilt worden. Politiker und Menschenrechtsorganisationen hatten sich in den vergangenen Jahren für die Freilassung der Frau eingesetzt, darunter auch der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder. Erst im Juni hatte Kauder gesagt, dass die Unionsfraktion beim Thema Religionsfreiheit politisch weiter Druck machen wolle, unter anderem sei ein Kongress zu diesem Thema am Rande der UN-Vollversammlung im September in New York geplant. Das internationale katholische Hilfswerk Missio hatte vergangenes Jahr mit einer Unterschriftenaktion ebenfalls die Freilassung Bibis gefordert.
Menschenrechtler und Politiker fordern eine Reform des Blasphemie-Gesetzes in Pakistan. Aus ihrer Sicht werde es für Racheakte und Behördenwillkür missbraucht wird. (pro)
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