Das Schwurgericht des Landgerichts Freiburg hat am Montag einen 25-jährigen Mann aus Baden-Württemberg zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Der Angeklagte hatte im August des vergangenen Jahres seine 31 Jahre alte Mitbewohnerin in der Studentenwohngemeinschaft mit einem Messer getötet.
Die junge Frau war verschiedenen Medienberichten zufolge erst kurz vor der Tat in die Wohnung gezogen. Die aktive Christin plante, in Freiburg in einem Gebetshaus zu arbeiten. Der Angeklagte hatte die Tat bereits bei seiner Festnahme gestanden. Die Badische Zeitung berichtet, dass der Angeklagte die junge Frau „aus Verachtung und Hass auf ihre christlich-religiösen Einstellungen und ihren tiefen Glauben getötet“ habe.
Ablehnung der Homo-Ehe löste Blutrausch aus
Demnach hatte der Mann die Ansichten der jungen Frau über gleichgeschlechtliche Ehe und Abtreibung nicht ertragen. Gegenüber der Polizei hatte sich der Mann als „Antitheist“ bezeichnet und aus seinem Hass auf Religion keinen Hehl gemacht. Warum er die ablehnt, konnte der Mann in der Gerichtsverhandlung nicht begründen.
Zwischen dem Opfer und dem Täter war es bereits vor der Bluttat wiederholt zu Reibereien über religiöse Themen gekommen. Die Frage nach dem Standpunkt zur gleichgeschlechtlichen Ehe führte schließlich zur Eskalation. Weil die junge Frau ihre Ablehung zum Ausdruck gebracht hatte, habe sie der Täter mit einem Messer attackiert. Laut einer Pressemitteilung des Landgerichtes Freiburg vom Montag hatte der Angeklagte der Frau „in Tötungsabsicht in den Hals gestochen“. Nach der Messerattacke wartete der Angeklagte nach Informationen des Gerichts mehrere Minuten bei dem Opfer. Als sich die Frau habe „aufrappeln“ können und versuchte, zu fliehen, habe der Angeklagte „noch mehrfach kräftig auf den Oberkörper“ der Frau eingestochen. Die Frau erlag noch am Tatort den erlittenen Stichverletzungen.
Opfer starb stellvertretend für andere Christen
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom Montag zitiert die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack: „Er hat sie stellvertretend für alle Gläubigen getötet, weil er nicht alle Gläubigen töten konnte.“ Dennoch seien die Tat und das Motiv schwer nachvollziehbar. Nach Meinung eines Gutachters leidet der Täter unter einer Persönlichkeitstörung. Eigenen Angaben zufolge hatte der Mann die meiste Zeit in seinem Zimmer zugebracht und Kontakt zu anderen gemieden. Ein Selbtmordversuch nach dem Mord scheiterte. Das Gericht sah den Mann als voll schuldfähig an und stellte keine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der Mann nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden könnte. (pro)
Von: nob