Priester entschuldigt sich wegen Äußerungen über Missbrauch

Ein Jahr nach umstrittenen Äußerungen über Vergebung im Bezug auf sexuellen Missbrauch darf Priester Ulrich Zurkuhlen wieder Gottesdienste feiern. Das hat der Bischof von Münster entschieden. Vor einem Jahr hatte der Bischof den Geistlichen vom Dienst suspendiert.
Von Norbert Schäfer
Betroffene sexualisierter Gewalt werden bei Äußerungen zu dem Thema oft erneut zu Opfern

Der katholische Pfarrer Ulrich Zurkuhlen darf unter Auflagen wieder Gottesdienste feiern. Das hat das Bistum Münster am Montag mitgeteilt. Vor rund einem Jahr hatten Äußerungen Zurkuhlens im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Kindern zu einer Unmutswelle im Bistum und schließlich zum Predigtverbot für den Priester geführt.

Zurkuhlen hatte sich in einer Predigt zum Thema Vergebung dafür ausgesprochen, auch Priestern zu vergeben, die Kinder missbraucht haben. Mit seiner Predigt und einem Fernsehbeitrag, in dem der Priester sich zu rechtfertigen versuchte, habe Zurkuhlen den Missbrauch von Kindern relativiert, lautete der Vorwurf vor rund einem Jahr. Der Münsteraner Bischof Felix Genn hatte daraufhin den Pfarrer vom Dienst suspendiert und ihm Redeverbot in der Öffentlickeit erteilt.

Schriftlich Abbitte geleistet

Rund ein Jahr nach dem Vorfall darf der emeritierte Pfarrer in beschränktem Maße jetzt wieder Gottesdienste leiten. Der Entscheidung des Bischofs waren seit Juli 2019 verschiedene Gespräche und Schriftverkehr zwischen dem Pfarrer, Bischof Genn und einem Experten für sexuellen Missbrauch und Prävention vorangegangen. Letztlich hat ein Brief vom 1. Juni den Ausschlag für die teilweise Rehabilitierung des Priesters gesorgt. Bischof Genn hatte vor einem Jahr eine schriftliche Abbitte gefordert. Bei dem Schreiben handle es sich „um die glaubhafte Bitte um Entschuldigung“, teilte das Bistum nun mit. Zurkuhlen bedaure seine Äußerungen und bitte alle Menschen, die er verletzt habe, um Entschuldigung. Zurkuhlen habe eingeräumt, dass seine Äußerungen „die Opfer wieder zu Opfern“ gemacht hätten.

Nach dem Willen des Bischofs darf Zurkuhlen in „sehr begrenztem Rahmen gottesdienstlichen Feiern vorstehen“ – „allerdings nicht im Rahmen üblicher Pfarrgottesdienste“. Zu sexuellem Missbrauch darf sich Zurkuhlen weiterhin in der Öffentlichkeit nicht äußern, auch für ein weiteres Jahr nicht die Beichte abnehmen. Bischof Genn betonte in dem Zusammenhang, dass er weiterhin „eine Haltung der Nulltoleranz gegenüber dem Verbrechen sexuellen Missbrauchs“ in Kirche und Gesellschaft verfolge.

Von: Norbert Schäfer

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen