Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat am Freitag „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten“ im Hinblick auf eventuelle Lockerungen des Versammlungsverbotes vorgestellt. In der Selbstverpflichtung der evangelischen Kirchen heißt es: „Der Schutz des Nächsten ist eine dem Glauben an den dreieinigen Gott innewohnende Forderung“.
Die Selbstverpflichtung sieht neben „strengen Hygieneauflagen“ für Gottesdienste auch vor, dass während des Gottesdienstes Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll und auf liturgische Berührungen verzichtet wird.
Kein gemeinsames Singen
Bei großer Nachfrage empfiehlt die EKD, mehrere Gottesdienste anzubieten. Damit soll der Abstand in jede Richtung auch bei großer Nachfrage gewahrt bleiben. Auf gemeinsames Singen soll in den Gottesdiensten wegen des „besonders hohen Infektionsrisikos“ verzichten werden. Auch Blasinstrumente sollen bis auf Weiteres schweigen. Die EKD ermutigt die Gemeinden dazu, „Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten“ weiterzuentwickeln.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat ebenfalls am Freitag „Empfehlungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Coronakrise“ veröffentlicht, die nach der Lockerung des Versammlungsverbotes berücksichtigt werden sollen. Für Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen legt die DBK eine Verschiebung nahe, weil diese „teils mit engerem physischen Kontakt“ bei der Liturgie einhergingen.
Laufwege in den Kirchen sollen nach dem Willen der DBK möglichst als „Einbahnwege“ markiert werden, um ein Zusammentreffen zu verhindern. Für die Eucharistie in der Messe gelten besondere hygienische Bestimmungen. „Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt“, heißt es in der Empfehlung. Auch der Friedensgruß soll vorerst weiter unterbleiben.
Sicherheitsabstand bei religiösen Zusammenkünften
Wegen der Coronakrise sollen Gläubige bei religiösen Zusammenkünften einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Freitag unter Berufung auf Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bundesinnenministerium, Ländern und Religionsgemeinschaften haben sich demnach auch darauf verständigt, die Teilnehmerzahl bei den religiösen Veranstaltungen nach der Lockerung des Versammlungsverbotes zu begrenzen.
Das Konzept der Religionsgemeinschaften soll dem RND-Bericht zufolge zu Wochenbeginn im Corona-Kabinett besprochen werden. Am Freitag hatten sich demnach Vertreter von Bund, Ländern und Religionsgemeinschaften zu den Plänen abgestimmt. Mitte der Woche sollen dann die Länderchefs bei den Beratungen mit hinzugezogen werden. Nach Angaben von RND beruhten die Pläne auf 15 Konzepten verschiedener Religionsgemeinschaften sowie Ergänzungen durch das Robert Koch-Institut.
Von: Norbert Schäfer