Katholische Bischöfe beschließen Entschädigungszahlungen

Die Deutsche Bischofskonferenz hat ein Grundsatzpapier zur Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Die Katholische Kirche will die Opfer mit Zahlungen bis zu 50.000 Euro entschädigen.
Von Norbert Schäfer
Bischof Stephan Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz

Die Katholische Kirche in Deutschland will sich bei der Entschädigung von sexuellem Missbrauch an der Höhe der Schmerzensgelder orientieren, die staatliche Gerichte den Betroffenen zusprechen. Das hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Donnerstag auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung in Mainz beschlossen.

In einem Grundsatzpapier zur „Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids“ erklärten die Bischöfe: „Materielle Leistungen sind individuell festgelegte Einmalzahlungen, die sich in der Höhe an Schmerzensgelder der staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen anlehnen. Dabei orientieren sie sich am oberen Bereich der zuerkannten Summen.“

Keine Deckelung der Beträge

Die Zahlungen würden sich „in der Regel“ in einem Rahmen zwischen 5.000 und 50.000 Euro im Einzelfall bewegen, erklärte Bischof Stephan Ackermann auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Für die Zahlungen an die Betroffenen von sexuellem Missbrauch sei keine Deckelung der Beträge in dem Papier angegeben, erklärte Ackermann. „Wir lehnen uns an ein System an, dass sich weiterentwickelt – dynamisch ist“, erklärte der Missbrauchsbeauftragte der DBK.

Bei der Vollversammlung der Bischöfe im Herbst des vergangenen Jahres in Fulda hatte eine unabhängige Arbeitsgruppe in einem Arbeitspapier Zahlungen in Höhe von 300.000 bis 400.000 Euro empfohlen.

Betroffene fordern umfassende Verantwortungsübernahme

Die Festlegung der Anerkennungszahlungen soll dem aktuellen Grundsatzpapier nach „durch ein zentrales und unabhängiges Gremium“ auf der Grundlage einer Plausibilitätsprüfung erfolgen. Auch Personen, die bereits Anerkennungsleistungen erhalten haben, sind dem Grundsatzpapier zufolge antragsberechtigt. Die Leistungen seien freiwillig und erfolgten unabhängig von möglichen Rechtsansprüchen der Betroffenen. Auch Kosten für Psychotherapie oder Paartherapie der Betroffenen sollen weiterhin übernommen werden. Für die Finanzierung der Leistungen müssen die zuständigen Diözesen aufkommen.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fordert von der DBK, das Verfahren der Entschädigung und die Aufarbeitung in allen 27 Bistümern an den Rechten Betroffener auszurichten. In einer Pressemitteilung vom Freitag forderte die Kommission, „Betroffene konsequent in den Gestaltungsprozess zu Aufarbeitung und Entschädigung einzubeziehen.“ Die umfassende Verantwortungsübernahme der Kirche sei eine zentrale Botschaft, die betroffene Menschen der Kommission in Anhörungen mitteilten.

Von: Norbert Schäfer

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