Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird sich verjüngen. Zum Abschluss der Synodentagung am Mittwoch in Dresden haben die Synodalen dazu eine Grundordnungsänderung beschlossen. Die bewirkt, dass in Zukunft mehr junge Menschen in dem Kirchenparlament sitzen.
„Es ist ein wichtiger Meilenstein, den wir heute geschafft haben, nämlich dafür zu sorgen, dass der nächsten Synode 28 Synodale angehören, die, wenn sie ihre Arbeit in der nächsten Synode aufnehmen, jünger als 27 Jahre sind“, sagte die Präses der Synode, Irmgard Schwaetzer. Bislang gab es Jugenddelegierte, die jedoch keine Anträge einbringen und nicht an Abstimmungen teilnehmen konnten. Die künftigen Jungsynodalen werden als reguläre Synodale alle Rechte zur Beteiligung haben. Die Regelung gilt bereits ab 2020 und somit für die nächste Amtsperiode der Synode, die 2021 beginnt und sechs Jahre dauert.
Vorrang der Gewaltfreiheit
Am Mittwoch hat das Kirchenparlament zudem eine Kundgebung unter dem Titel „Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens“ verabschiedet. Ein Schwerpunkt darin gilt der Klimagerechtigkeit. „Für den Frieden in der Welt ist Klimagerechtigkeit eine unabdingbare Voraussetzung“, heißt es. Die Kundgebung unterstreiche den Vorrang der Gewaltfreiheit und der zivilen Konfliktlösung im Denken der Kirche, erklärte Schwaetzer auf einer Pressekonferenz.
Nachhaltigkeit ist nach Ansicht der Präses „der große Auftrag an diese Generation“. Es gelte, in Verantwortung eine Weichenstellungen dahingehend vorzunehmen, sodass die nächste Generation noch „eine Chance auf eine einigermaßen intakte und lebenswerte Umwelt“ vorfinde.
Am Dienstag hatten die Teilnehmer der Synode gemeinsam mit Betroffenen über die erfolgte Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche diskutiert. „Unsere Beratungen in Dresden haben uns darin bestärkt, die Beteiligung von Betroffenen künftig noch weiter zu stärken“, sagte Schwaetzer. Dazu wird die Kirche einen Betroffenenbeirat einrichten, der die Interessen der Betroffenen in dem noch anstehenden Aufarbeitungsprozess vertreten soll.
Von: Norbert Schäfer