Verfassungsrichter: Verhältnis von Kirche und Staat in Gefahr

Wie frei sind die Kirchen, zu entscheiden, wer in ihren Einrichtungen arbeitet und wer nicht? Urteile des Bundesarbeitsgerichtes haben diese Frage neu aufgeworfen. Der Verfassungsrichter Peter Müller sieht deswegen das deutsche Modell des Verhältnisses von Kirche und Staat gefährdet.
Von Jonathan Steinert
Rathaus und Kirchen stehen nahe beieinander, wie hier im Stadtzentrum von München. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche könnte sich durch die EU-Rechtsprechung verändern.

Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Deutschland ist in den Augen von Verfassungsrichter Peter Müller gefährdet. Schuld daran sei die „immer stärkere Durchdringung nationalen Rechts durch europäisches Recht“. Das sagte Müller laut dem Evangelischen Pressedienst (epd) beim Jahresempfang der evangelischen Kirchengemeinde Starnberg am Donnerstag. Das deutsche Modell einer „wohlwollenden Neutralität von Staat und Kirche“ habe der Gesellschaft in der Bundesrepulik seiner Meinung nach aber gutgetan.

„Es gibt keine strikte Trennung von Staat und Kirche, aber es gibt auch keine Staatskirche“, zitiert der epd den früheren saarländischen Ministerpräsidenten. Zwar müsse der Staat laut Grundgesetz gegenüber Religionen und Weltanschauungen neutral sein, aber er solle sie auch fördern und ihnen Freiräume schaffen. In der EU-Verfassung sei jedoch kein Gottesbezug verankert. Zudem verwies Müller auf das laizistische Frankreich, in dem beide Bereiche strikt getrennt seien. Dort hätten Kirchen keinen eigenen rechtlichen Gestaltungsspielraum. Vor diesem Hintergrund erkläre er sich auch die restriktive Haltung des Europäischen Gerichtshofes.

Bundesverfassungsgericht muss entscheiden

Der hatte in den vergangenen Monaten gleich zwei Fälle aus Deutschland zu bearbeiten, die das kirchliche Arbeitsrecht betrafen. Einmal ging es um eine Bewerberin um eine Stelle im Diakonischen Werk. Sie klagte dagegen, dass sie die Stelle nicht bekommen hatte, und führte dies auf ihre Konfessionslosigkeit zurück. Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Oktober 2018 nach der Entscheidung des EuGH, dass für die betreffende Stelle die Mitgliedschaft in der Kirche nicht hätte verlangt werden dürfen.

In einem anderen Fall hatte ein katholisches Krankenhaus einen Chefarzt entlassen, da er nach seiner Scheidung ein zweites Mal geheiratet hatte. Auch hierin sah der EuGH eine mögliche Diskriminierung aufgrund der Religion. Daraufhin entschied das Bundesarbeitsgericht im Februar, dass die Kündigung nicht rechtens war.

Wie Müller laut epd erklärte, müsse nun das Bundesverfassungsgericht klären, welche Rechtsauslegung bei diesen Fragen Vorrang hat: das nationale oder das europäische Recht. Ulrich Lilie, Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), hatte angekündigt, dass das EWDE wegen des Urteils zu Ungunsten der Diakonie vor das höchste deutsche Gericht ziehen werde.

Von: Jonathan Steinert

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