Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Lehrern das Tragen christlicher Symbole. Das gilt allerdings nicht für den Religionsunterricht. Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge, kündigte in der Wochenzeitung Die Kirche an, allen Religionslehrern in der Landeskirche ein Ansteckkreuz zu besorgen, so wie er selbst eines trage. Das Kreuz sei „das zentrale Symbol des Christentums“, teilte Dröge mit. Für ihn sei wichtig: „Jesus starb am Kreuz. Es steht für sein Leiden, das Leiden Gottes in der Welt und an der Welt und ihrer Grausamkeit. Freiwillig ging Gott selbst diesen Weg – für uns.“ Damit stehe das Kreuz für die Erlösung und die Freiheit, die Gott den Menschen mit dem Weg ans Kreuz gegeben habe, für die „Freiheit von Sünde, Hass und Gewalt“.
Er würde sich freuen, so Dröge weiter, „wenn viele von ihnen dieses Kreuz auch in der Schule tragen würden – als Zeichen des Bekenntnisses, als Zeichen für ihren persönlichen christlichen Glauben, der ganz wesentlich zu unserem Land gehört“. Damit lasse sich der Glauben durchaus selbstbewusst in die kulturelle und religiöse Vielfalt einbringen.
Gegenüber pro betonte Dröge: „In Berlin ist der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach, sondern ein kirchliches Angebot. Die Teilnahme ist freiwillig. Und in jedem Schuljahr muss neu geworben werden, um eine Lerngruppe zusammenzubekommen.“ Er selbst trage ein solches Ansteckkreuz, „weil ich glaube, dass wir als Christen in Deutschland, besser in ganz West-Europa, dringend lernen müssen, unseren Glauben auch öffentlich zu bezeugen“. Er fügte hinzu: „Heute brauchen wir Menschen, die öffentlich zu ihrem Glauben stehen.“ Immerhin identifizierten sich 70 Prozent der Bürger in Westeuropa mit dem Christentum.
Dröge teilte mit, dass inzwischen auch die staatlich angestellten Lehrer Interesse an dem Kreuz gezeigt hätten, die andere Fächer unterrichten und dazu auch einige Stunden im Auftrag der Kirche Religionsunterricht erteilen. „Wer sich von denen meldet, kann auch gerne ein Kreuz bekommen“, sagte Dröger gegenüber pro. Er habe Briefe bekommen, in denen gefragt wurde: Warum nur die Religionslehrer? Warum nicht die Diakonie-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Warum nicht wir Ehrenamtlichen? Insgesamt handele es sich um 800 Kreuze, die zusammen mit einem Brief überreicht würden.
Kein Konflikt mit Neutralitätsgesetz
Wie der Fernsehsender RBB berichtet, bestätigte die Berliner Schulverwaltung, dass dabei kein Konflikt mit dem Berliner Neutralitätsgesetz bestehe. Das Verbot religiöser Symbole gelte „nicht für die Erteilung von Religions- und Weltanschuungsunterricht“, bestätigte die Sprecherin der Senatsverwaltung, Beate Stoffers.
Stoffers ergänzte, es sei „gang und gäbe, dass man sich im Religionsunterricht mit religiösen Symbolen auseinandersetzt“. Das gelte für alle Religionen. Außerdem handele es sich beim Religionsunterricht um ein „freiwilliges Angebot“, „das nicht zur Schulpflicht zählt“, sagte Stoffers gegenüber dem RBB.
Nach Angaben der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird derzeit an rund 75 Prozent der Berliner Schulen und an rund 50 Prozent der Brandenburger Schulen Religionsunterricht erteilt. In Brandenburg ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler dabei in den vergangenen Jahren von 30.100 Teilnehmern im Jahr 2008 auf rund 38.100 im Jahr 2017 leicht angestiegen. Gemessen an der Gesamtschülerzahl liegt die Quote in Brandenburg damit bei knapp 16 Prozent. In Berlin nahmen im Jahr 2017 rund 77.600 Schüler (22,1 Prozent) am evangelischen Religionsunterricht teil. Diese Zahl war seit dem Jahr 2008 um rund 4.000 zurückgegangen.
Von: Jörn Schumacher