Bei Flüchtlingen, die als Asylgrund Verfolgung aus Glaubensgründen angeben, überprüft das Bundesamt für Migration (BAMF) mit Fragen zur Religion die Wahrhaftigkeit des Bekenntnisses. Grundsätzlich sei das legitim, sagte Meister gegenüber pro. „Ich warne da allerdings vor Fragestellungen, die ein Fachwissen und sprachliche Kenntnisse erfordern, die man auch unter idealen Integrationsbedingungen und bei intensiver Beschäftigung mit dem christlichen Glauben nur schwer beantworten kann.“
Nach Meisters Erfahrung liege bei den meisten Flüchtlingen, die sich taufen ließen, eine ehrliche Bereitschaft zugrunde, Christ oder Christin zu werden. Zum Beispiel, weil eine Taufe im Herkunftsland nicht oder nur unter großen persönlichen Gefahren möglich gewesen wäre. „Oder weil die Menschen hier die Erfahrung von christlicher Hilfsbereitschaft, Gastfreundschaft und Spiritualität gemacht haben, also von gelebtem Christentum, und gemerkt haben, dass sie sich damit identifizieren können“, sagte Meister.
Seit vielen Jahren kämen zum Beispiel Menschen aus dem Iran in die Landeskirchen, um sich taufen zu lassen. In den Gemeinden gebe es dann eine entsprechende Taufvorbereitung. In den Kursen würden die Inhalte des christlichen Glaubens erarbeitet und die Taufbewerber auf ihrem Weg begleitet. „Und dabei ist dann aus meiner Überzeugung nur in wirklichen Ausnahmefällen eine Täuschung möglich.“ Deshalb sei bei Prüfungsverfahren wie dem des BAMF auch die Einschätzung von Pastorinnen und Pastoren, die solche Taufkurse begleiten, wichtig.
„Lebenssituation muss genau bekannt sein“
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sprach sich Meister gleichzeitig gegen missbräuchliche und erschlichene Taufen aus. Die Kirche solle kritisch prüfen, wenn Flüchtlinge zum Christentum konvertieren wollten, sagte er. Der Landesbischof reagierte damit auf den Fall eines afghanischen Asylbewerbers, der vergangene Woche in einer Asylunterkunft im bayerischen Arnschwang einen fünfjährigen Jungen tötete.
Das Motiv für die Bluttat war wohl Lärmbelästigung. Nach Angaben der Mutter soll sich der Mann in seiner Ruhe gestört gefühlt haben. Der mutmaßliche Täter war nach eigenen Angaben als Muslim zum Christentum übergetreten und hatte sich demnach im Falle einer Abschiebung nach Afghanistan als bedroht gesehen. Während des Polizeieinsatzes hatte ein Beamter acht Schüsse auf den Täter abgegeben und ihn tödlich getroffen. Der Mann war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz sollte er eigentlich abgeschoben werden. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt, sodass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen wurde.
Die jeweilige Lebenssituation von Taufwilligen müssten genau bekannt sein, sagte Meister in dem Interview mit dem RND. „Es ist klar, dass die Beurteilung des Sakraments der Taufe nicht einer weltlichen Gerichtsbarkeit untersteht“, sagte er nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ). Dabei dürften sich Pastoren nicht unter Druck setzen lassen. Dennoch könne es im Einzelfall zu Missbräuchen kommen. Für Sanktionen sei nicht die Kirche, sondern der Staat zuständig. „Es ist die Aufgabe staatlicher Gerichte, gegen diese Form von Missbrauch entschieden vorzugehen“, sagte Meister. (pro)
Von: sz/dpa