pro: Wie genau soll das Prostituiertenschutzgesetz Sexarbeiter/-innen schützen?
Frank Heinrich: Wir gehen davon aus, dass viele, die in diesem Bereich arbeiten, niemals bei irgendwelchen Behörden auftauchen. Dass sich Prostituierte jetzt registrieren müssen, eröffnet vielen erstmals die Chance, öffentlich um Hilfe rufen zu können.
Dazu kommt der Gesundheitsaspekt: Beim Prostitutionsgesetz von 2002 ging man davon aus, dass es ein normaler Job ist und man sich sozialversichern kann. Das hat aber nur ein Bruchteil von weniger als einem Prozent der Betroffenen gemacht. Nun ist für alle eine Gesundheitsberatung erforderlich.
Wie sonst soll das Gesetz Prostituierten helfen?
Außerdem müssen Etablissements angemeldet werden, es dürfen keine menschenverachtenden Praktiken mehr beworben werden, wie Gangbang-Partys oder Flatrate-Sex, und es muss Rahmenbedingungen geben: Zuhälter dürfen nicht mehr befehlen, was die Frau nicht will. Dadurch erhält sie immerhin eine Art Recht, wenn auch längst nicht gewerkschaftlich organisiert.
Und das Gesetz verbietet, mit Sex ohne Kondom zu werben. Wer moralisch kein Problem damit hat, zu einer Prostituierten zu gehen, hat möglicherweise eins damit, das Gesetz zu brechen. Das dürfte viele davon abhalten, Sex ohne Kondom zu verlangen.
Von wie vielen Betroffenen in der Bundesrepublik sprechen wir?
In Deutschland sind zwischen mehreren 10.000 und 400.000 Menschen in der Prostitution beschäftigt. 1,2 Millionen Geschäftstransaktionen gibt es pro Tag. Angebot reagiert auf Nachfrage.
Offiziell nennt das Bundesfamilienministerium als Ziele des Gesetzes die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und den Schutz vor Zwangsprostitution und Ausbeutung. Welche Erfolge erwarten Sie beispielsweise im Hinblick auf Zwangsprostitution?
Ich hoffe, dass die Nachfrage durch dieses Gesetz etwas geringer wird, weil die neuen Bedingungen Freier abschrecken. Frauen müssen auf einmal beim Gesundheitsamt und beim Ordnungsamt auftauchen. Da gibt es zumindest die Chance, diesen mal offiziell zu begegnen. Sie müssen mit einem deutschen Sozialarbeiter sprechen – das ist eine große Chance. Zuhälter, die das Gesetz umgehen wollen, haben zumindest einen höheren Aufwand, die Frauen zu verstecken.
Wie sieht es auf Landesebene mit der Umsetzung aus?
Da leiden wir. Wir haben das Gesetz im Oktober 2016 verabschiedet und den Bundesländern extra neun Monate Zeit gelassen, um es umzusetzen. Einige Länder haben das hingekriegt, andere nicht. In Sachsen, meinem Heimatland, soll es beispielsweise zum 31. Dezember 2017 umgesetzt werden, rückwirkend dann ab heute.
Woran liegt das?
Das kann an den Strukturen im jeweiligen Bundesland liegen. In drei Bundesländern hat seither die Regierungskonstellation gewechselt. Wenn ein Ministerium die Parteifahne gewechselt hat, dann will man um solche Fragen vielleicht nochmal ringen.
In einigen Ländern ist die Verzögerung auch strukturell bedingt. Die Gesundheitsämter müssen jetzt beispielsweise mehrsprachiges Personal einstellen. Das ist schwierig und das haben nicht alle schnell genug hingekriegt.
Viele Betroffene sind alles andere als begeistert von den Änderungen. Einige haben in Deutschland keine Meldeadresse, andere fürchten um ihre Anonymität. Wie begegnen Sie diesen Kritikpunkten?
Bei vielen Gesetzen gibt es Vor- und Nachteile. Wir sehen die Vorteile des Registrierens – was übrigens auch Grundvoraussetzung ist, um in Deutschland zu leben. Diejenigen, die an keiner Stelle aufbegehren können, weil man ihnen den Pass weggenommen hat, könnten durch das Gesetz eine Stimme bekommen.Zugegeben, wir machen es einigen komplizierter, das ist uns bewusst; aber das nehmen wir in Kauf, damit andere eine Stimme kriegen.
Nicht alle Zuhälter werden ihre Angestellten nun zum Anmelden zur Behörde schicken, nur weil das neue Gesetz es so will …
Richtig, aber die Freier werden dafür sensibilisiert, dass es hier sonst ein Problem gibt. Wenn ein Freier Indizien hat, dass eine Prostituierte unter Zwang arbeitet, also Menschenhandel im Raum steht, dann kann auch er bestraft werden.
Was können das für Indizien sein?
Alles, von chaotischen Situationen bis hin zu Sex im Hinterzimmer, wo deutlich wird, wie ohnmächtig die Prostituierte ist. Ziel der Gesetzgebung könnte in Zukunft einmal das Nordische Modell werden. Danach verbietet man nicht Prostitution, sondern den Kauf davon. Damit ist nicht die Prostituierte die Bestrafte, sondern der Käufer. Indem wir ihm sagen, was kriminell ist, appellieren wir an sein Staatsbürgertum. Wir sagen ihm, dass das, was er da macht, nicht geht.
Wäre das nicht ein bisschen naiv, sollte es dazu kommen?
Für manche mag das naiv sein. Aber die Männer, die seit 2002 18 Jahre alt geworden sind, und die sich freitagsabends entscheiden konnten zwischen Kneipe, Kino oder Puff – und etwa das gleiche bezahlt haben –, die müssen jetzt überlegen: Wo mache ich mich strafbar? Vorher wurde der Bordellbesuch vielleicht einfach als liberale Freizeitbeschäftigung verbucht. Wenn sich von diesen Männern durch das Gesetz ein geringerer Anteil für den Bordellbesuch entscheidet, hätte es schon einen Sinn erfüllt.
Schwingt da der Gedanke mit, den Kauf von Prostitution irgendwann ganz zu verbieten?
Prostitution können wir nicht verbieten, dann gibt es hier Bürgerkrieg, vermute ich. Aber wir können versuchen, das Netz an allen Ecken ein bisschen enger zu ziehen. Wer den Kauf von Prostitution ganz verbietet, riskiert, dass der Umfang zwar minimiert, aber die Gefahr für die einzelnen sogar größer wird.
Wenn jemand schon kriminell geworden ist, dann ist die Freiheit größer, einen Schritt weiterzugehen, zum Beispiel indem man die Prostituierte noch schlägt – die Schwelle zur Kriminalität ist ja schon überschritten. In Norwegen haben wir genau das beobachtet.
Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Der Verein kritisiert, dass Prostituierte „einem System entwürdigender Kontrollen unterworfen“ und „ihrer Grundrechte beraubt“ würden. Wie sehen Sie das?
In der Tat machen wir solchen Prostituierten und Zuhältern, die abends bei Anne Will sitzen, das Leben schwerer; im Einzelfall vielleicht sogar viel schwerer. Aber dort werden nie die Illegalen und Ausgebeuteten sitzen, um die es uns bei dem Gesetz geht. Das Gesetz soll solchen Sexarbeitern die Chance geben, sich an jemanden zu wenden, die meist aus Armut zur Prostitution kamen. Mit Menschenhandel wird mehr Geld verdient als mit Drogen- und Waffenhandel zusammen. Es geht um ein mehrere Milliarden fassendes Geschäft, weltweit sind 34 Millionen Menschen versklavt.
Dass solche Organisationen uns nun vorwerfen, das Gesetz sei ‚menschenverachtend‘ und Prostituierte lebten in einem ‚Polizeistaat‘, ist Quatsch. Dann möchte ich mal wissen, was die Besitzer der Eckkneipe im Kiez sagen, die jeden Mitarbeiter mit Gesundheitszeugnis anmelden müssen.
Welche Erfolgsaussichten räumen Sie der Klage ein?
Vor Gericht, im Stau und vor Gott sind wir alle gleich. Wir wissen es nicht. Wir hoffen, dass das Gericht im Sinne der mehrheitlich Geschädigten Stellung bezieht.
Einige befürchten, dass das Gesetz dazu führt, dass bestimmte Angebote wie Flatrate-Sex einfach weitergemacht würden, nur nicht öffentlich, und dass damit gerade Zwangsprostitution gefördert werde. Was glauben Sie?
Die Angebote bestehen wahrscheinlich weiterhin. Sie dürfen aber nicht mehr beworben werden und bei einer Betriebsprüfung wird ebenfalls geschaut, ob entwürdigende Praktiken angeboten werden – dadurch hoffen wir sie zurückzudrängen.
Die Projektleiterin der Fachberatungsstelle „Sperrgebiet“, Julia Buntenbach-Henke, hat gesagt: „Die Frauen brauchen oft sehr lange, um das Thema anzusprechen. Dazu müssen sie erst einmal Vertrauen fassen. Im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgesehenen Informations- und Beratungsgesprächs, in dem es ja auch um andere Themen gehen soll, herauszufinden, ob eine Frau Opfer von Menschenhandel ist, klingt für mich nicht besonders plausibel.“ Ihre Meinung dazu?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Beratungsgespräche beim Gesundheitsamt Fälle von Zwangsprostitution haben offenkundig werden lassen. Da denke ich in Einzelfällen. Es gab einzelne Frauen, die die Gelegenheit genutzt und um Hilfe gerufen haben. Diese konnten dann an Stellen vermittelt werden, wo sie Hilfe bekommen haben.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, äußerte: „In weiten Teilen hilft es den Menschen in der Prostitution nicht …“
Es hilft nicht allen. Aber es hilft einigen.
„… Ganz im Gegenteil: Durch die Einführung einer Anmeldepflicht drängt es Prostituierte eher dazu, im ‚Verborgenen‘ zu arbeiten.“ Wie könnten sich kirchliche Organisationen einsetzen, um die Situation von Prostituierten zu verbessern?
Da, wo der Staat keine Beratungsangebote hat, weil er manchmal lahm ist, da sollten kirchliche Organisationen solche Beratungen anbieten. Manche machen das. Andere sollten sich konkreter in die Gefahrenzone begeben. Meistens betrifft dies größere Städte, in denen Sozialarbeiter ganz schnell merken, wo man sich in der Prävention engagieren kann und wo das Netzwerk nicht ausreichend ausgebaut ist.
Loheide sagt weiter: „Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden durch die Anmeldepflicht noch stärker in die Illegalität gedrängt. Das bedeutet weniger Schutz, weniger staatliche Einflussmöglichkeiten und eben kein Mittel gegen Menschenhandel.“ Braucht das Gesetz Nachbesserung?
Ja, es braucht Nachbesserungen. Wir wollten weitere Punkte. Das ist nicht politisch umsetzbar gewesen. Wir wollten regelmäßigere Gesundheitsuntersuchungen. Jetzt gibt es nur Beratungen. Man könnte zum Beispiel eine Art Versichertenkarte haben, durch die ein Freier vorher prüfen muss, ob die Frau registriert ist. Tut er dies nicht, macht er sich schuldig. So wie eine Kneipe auch nachweisen muss, dass sie registriert ist. Damit bestünde Rechtssicherheit für den Freier und er wüsste auch, dass die Prostituierte bei der Gesundheitsuntersuchung war.
Wir wollten auch, dass man unter 21 Jahren nicht in der Prostitution arbeiten darf. Aber auch das ist politisch nicht durchsetzbar. Ein relativ hoher Prozentsatz der Betroffenen ist unter 21 Jahre alt.
Vielen Dank für das Gespräch! (pro)
Viele Betroffene sind alles andere als begeistert von den Änderungen. Einige haben in Deutschland keine Meldeadresse, andere fürchten um ihre Anonymität. Wie begegnen Sie diesen Kritikpunkten?
Bei vielen Gesetzen gibt es Vor- und Nachteile. Wir sehen die Vorteile des Registrierens – was übrigens auch Grundvoraussetzung ist, um in Deutschland zu leben. Diejenigen, die an keiner Stelle aufbegehren können, weil man ihnen den Pass weggenommen hat, könnten durch das Gesetz eine Stimme bekommen.Zugegeben, wir machen es einigen komplizierter, das ist uns bewusst; aber das nehmen wir in Kauf, damit andere eine Stimme kriegen.
Nicht alle Zuhälter werden ihre Angestellten nun zum Anmelden zur Behörde schicken, nur weil das neue Gesetz es so will …
Richtig, aber die Freier werden dafür sensibilisiert, dass es hier sonst ein Problem gibt. Wenn ein Freier Indizien hat, dass eine Prostituierte unter Zwang arbeitet, also Menschenhandel im Raum steht, dann kann auch er bestraft werden.
Was können das für Indizien sein?
Alles, von chaotischen Situationen bis hin zu Sex im Hinterzimmer, wo deutlich wird, wie ohnmächtig die Prostituierte ist. Ziel der Gesetzgebung könnte in Zukunft einmal das Nordische Modell werden. Danach verbietet man nicht Prostitution, sondern den Kauf davon. Damit ist nicht die Prostituierte die Bestrafte, sondern der Käufer. Indem wir ihm sagen, was kriminell ist, appellieren wir an sein Staatsbürgertum. Wir sagen ihm, dass das, was er da macht, nicht geht.
Wäre das nicht ein bisschen naiv, sollte es dazu kommen?
Für manche mag das naiv sein. Aber die Männer, die seit 2002 18 Jahre alt geworden sind, und die sich freitagsabends entscheiden konnten zwischen Kneipe, Kino oder Puff – und etwa das gleiche bezahlt haben –, die müssen jetzt überlegen: Wo mache ich mich strafbar? Vorher wurde der Bordellbesuch vielleicht einfach als liberale Freizeitbeschäftigung verbucht. Wenn sich von diesen Männern durch das Gesetz ein geringerer Anteil für den Bordellbesuch entscheidet, hätte es schon einen Sinn erfüllt.
Schwingt da der Gedanke mit, den Kauf von Prostitution irgendwann ganz zu verbieten?
Prostitution können wir nicht verbieten, dann gibt es hier Bürgerkrieg, vermute ich. Aber wir können versuchen, das Netz an allen Ecken ein bisschen enger zu ziehen. Wer den Kauf von Prostitution ganz verbietet, riskiert, dass der Umfang zwar minimiert, aber die Gefahr für die einzelnen sogar größer wird.
Wenn jemand schon kriminell geworden ist, dann ist die Freiheit größer, einen Schritt weiterzugehen, zum Beispiel indem man die Prostituierte noch schlägt – die Schwelle zur Kriminalität ist ja schon überschritten. In Norwegen haben wir genau das beobachtet.
Der Verein Doña Carmen, der sich für die Rechte von Prostituierten einsetzt, hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Der Verein kritisiert, dass Prostituierte „einem System entwürdigender Kontrollen unterworfen“ und „ihrer Grundrechte beraubt“ würden. Wie sehen Sie das?
In der Tat machen wir solchen Prostituierten und Zuhältern, die abends bei Anne Will sitzen, das Leben schwerer; im Einzelfall vielleicht sogar viel schwerer. Aber dort werden nie die Illegalen und Ausgebeuteten sitzen, um die es uns bei dem Gesetz geht. Das Gesetz soll solchen Sexarbeitern die Chance geben, sich an jemanden zu wenden, die meist aus Armut zur Prostitution kamen. Mit Menschenhandel wird mehr Geld verdient als mit Drogen- und Waffenhandel zusammen. Es geht um ein mehrere Milliarden fassendes Geschäft, weltweit sind 34 Millionen Menschen versklavt.
Dass solche Organisationen uns nun vorwerfen, das Gesetz sei ‚menschenverachtend‘ und Prostituierte lebten in einem ‚Polizeistaat‘, ist Quatsch. Dann möchte ich mal wissen, was die Besitzer der Eckkneipe im Kiez sagen, die jeden Mitarbeiter mit Gesundheitszeugnis anmelden müssen.
Welche Erfolgsaussichten räumen Sie der Klage ein?
Vor Gericht, im Stau und vor Gott sind wir alle gleich. Wir wissen es nicht. Wir hoffen, dass das Gericht im Sinne der mehrheitlich Geschädigten Stellung bezieht.
Einige befürchten, dass das Gesetz dazu führt, dass bestimmte Angebote wie Flatrate-Sex einfach weitergemacht würden, nur nicht öffentlich, und dass damit gerade Zwangsprostitution gefördert werde. Was glauben Sie?
Die Angebote bestehen wahrscheinlich weiterhin. Sie dürfen aber nicht mehr beworben werden und bei einer Betriebsprüfung wird ebenfalls geschaut, ob entwürdigende Praktiken angeboten werden – dadurch hoffen wir sie zurückzudrängen.
Die Projektleiterin der Fachberatungsstelle „Sperrgebiet“, Julia Buntenbach-Henke, hat gesagt: „Die Frauen brauchen oft sehr lange, um das Thema anzusprechen. Dazu müssen sie erst einmal Vertrauen fassen. Im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgesehenen Informations- und Beratungsgesprächs, in dem es ja auch um andere Themen gehen soll, herauszufinden, ob eine Frau Opfer von Menschenhandel ist, klingt für mich nicht besonders plausibel.“ Ihre Meinung dazu?
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Beratungsgespräche beim Gesundheitsamt Fälle von Zwangsprostitution haben offenkundig werden lassen. Da denke ich in Einzelfällen. Es gab einzelne Frauen, die die Gelegenheit genutzt und um Hilfe gerufen haben. Diese konnten dann an Stellen vermittelt werden, wo sie Hilfe bekommen haben.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, äußerte: „In weiten Teilen hilft es den Menschen in der Prostitution nicht …“
Es hilft nicht allen. Aber es hilft einigen.
„… Ganz im Gegenteil: Durch die Einführung einer Anmeldepflicht drängt es Prostituierte eher dazu, im ‚Verborgenen‘ zu arbeiten.“ Wie könnten sich kirchliche Organisationen einsetzen, um die Situation von Prostituierten zu verbessern?
Da, wo der Staat keine Beratungsangebote hat, weil er manchmal lahm ist, da sollten kirchliche Organisationen solche Beratungen anbieten. Manche machen das. Andere sollten sich konkreter in die Gefahrenzone begeben. Meistens betrifft dies größere Städte, in denen Sozialarbeiter ganz schnell merken, wo man sich in der Prävention engagieren kann und wo das Netzwerk nicht ausreichend ausgebaut ist.
Loheide sagt weiter: „Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus werden durch die Anmeldepflicht noch stärker in die Illegalität gedrängt. Das bedeutet weniger Schutz, weniger staatliche Einflussmöglichkeiten und eben kein Mittel gegen Menschenhandel.“ Braucht das Gesetz Nachbesserung?
Ja, es braucht Nachbesserungen. Wir wollten weitere Punkte. Das ist nicht politisch umsetzbar gewesen. Wir wollten regelmäßigere Gesundheitsuntersuchungen. Jetzt gibt es nur Beratungen. Man könnte zum Beispiel eine Art Versichertenkarte haben, durch die ein Freier vorher prüfen muss, ob die Frau registriert ist. Tut er dies nicht, macht er sich schuldig. So wie eine Kneipe auch nachweisen muss, dass sie registriert ist. Damit bestünde Rechtssicherheit für den Freier und er wüsste auch, dass die Prostituierte bei der Gesundheitsuntersuchung war.
Wir wollten auch, dass man unter 21 Jahren nicht in der Prostitution arbeiten darf. Aber auch das ist politisch nicht durchsetzbar. Ein relativ hoher Prozentsatz der Betroffenen ist unter 21 Jahre alt.
Vielen Dank für das Gespräch! (pro)
Die Fragen stellte Stefanie Ramsperger