Der Polizei ist am Dienstag ein Schlag gegen einen Schleuserring gelungen. Die Razzia richtete sich gegen Schleuserkriminalität und Asylmissbrauch. Der Einsatzleiter der Bundespolizei Helgo Martens kritisierte das System als „perfiden Versuch, das Asylgrundrecht zu unterlaufen“. Im Fokus der Ermittlungen stehen der 37-jährige Iraner Hadi K., 54-jähriger Deutscher und ein Anwalt aus der Nähe von Hannover. Sie hatten dem BAMF falsche Bekehrungsgeschichten erzählt, um die Aufenthaltschance der Flüchtlinge zu erhöhen.
Die Ermittler durchsuchten eine Kanzlei in der Landeshauptstadt sowie bundesweit weitere 22 Wohnungen und Arbeitsplätze von möglichen Mittätern. Im vergangenen Jahr hatten sie eine hohe zweistellige Zahl an Taten dokumentiert und Haftbefehle erwirkt. Laut Bundespolizei sollen sich mindestens 700 Asylsuchende mit Hilfe der Beschuldigten einen Aufenthaltstitel erschlichen haben.
Zentrale Bibelstellen gelernt
Bei Hadi K. fanden die Ermittler laut Tageszeitung „Die Welt“ eine Schreckschusswaffe und gefälschte Dokumente. Er soll von der Ausreise bis zum erfolgreichen Antrag alles für Flüchtlinge organisiert haben. Viele seien nur zum Schein zum Christentum konvertiert und hätten dafür zentrale biblische Geschichten auswendig gelernt und Gottesdienste besucht.
„Die Schleuser sollen den Menschen auch geraten haben, sich am besten schon in ihrem Heimatland mit einem Kreuz fotografieren zu lassen“, schreibt die Zeitung. Neben der Vorbereitung auf die Asylverfahren erhielten sie auch geschönte Identitäten. Mit einem christlichen Lebenslauf hätte Flüchtlinge „subjektive Nachfluchtgründe“ erhalten.
Für diesen Vorgang sollen die Beschuldigten von den Flüchtlingen zwischen 7.000 und 12.000 Euro kassiert haben. Für ihre Dienste haben sie laut Polizei mit einer Facebook-Seite geworben. Laut der Tageszeitung rieten sie den Flüchtlingen vor allem kleine, dörfliche Gemeinden aufzusuchen, um sich dort taufen zu lassen.
Neubearbeitung der Fälle durch das BAMF
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover. Die juristischen Vorwürfe lauten „Einschleusen von Ausländern“ und gewerbsmäßige „Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“. Schleusern drohen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Für den Asylbetrug kann es bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe geben. Für das Bundesamt für Migration bedeutet das, dass sie etliche Fälle nochmals überprüfen muss. (pro)
Von: jw