Der polnische Staat muss der Pop-Sängerin Doda alias Dorota Rabczewska 10.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Damit beenden sie einen mehr als zehn Jahre andauernden Rechtsstreit.
Im Januar 2012 verurteilte das Warschauer Bezirksgericht die damals Doda zu einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 1.160 Euro. Es befand Äußerungen der Sängerin zum christlichen Glauben bewusst beleidigend und gegenüber Christen verletzend. Doda hatte 2009 in einem TV-Interview verkündet, dass sie nicht an die Bibel glaube. Wissenschaftliche Entdeckungen überzeugten sie mehr als „unglaubliche biblische Geschichten“, deren Verfasser „dicht ist vom Weintrinken und Kiffen“.
Angezeigt hatten sie zwei Privatpersonen, die sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt sahen. Die Richter gaben den Klägern recht und verurteilten die Sängerin wegen Blasphemie.
Die Richter des EGMR erklärten, dass die Aussagen schockieren könnten, aber keinen Aufruf zu Hass und Gewalt darstellten. Die heute 38-jährige Sängerin habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet. Deshalb seien die Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt.
2 Antworten
Wir sollen ja als Christen keine weltlichen Gerichte bemühen. Manchmal ist es klüger sich seinen Teil nach dem Motto „was kümmert’s die alte Eiche, wenn Borstenvieh sich an ihm schrubbt“ zu denken. Die Aussagen solcher Leute haben kein Gewicht, ihre Aussagen und ihr Handeln sagt meist genug aus, daß es unter unserer Würde sein sollte, sich über so etwas aufzuregen, in Petrus 1, 4, ab Vers 15 steht dazu einiges.
8.840 Euro Gewinn gemacht, Pop-Sängerin Doda alias Dorota Rabczewska, bei dieser Gerichts-FARCE….
Sowas hätte nie vor Gericht gehört. Das muss Doda allein mit Gott ausmachen.