Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in der vergangenen Woche ein neues Amtliches Regelwerk herausgegeben. Darin hat er auch eine Entscheidung in Bezug auf sogenannte geschlechtergerechte Sprache getroffen. Vertreter dieser Schreibweisen verwenden auch Sonderzeichen wie einen Doppelpunkt (zum Beispiel „Freund:innen“), einen Unterstrich („Freund_innen“) oder einen Asterisk, auch bekannt als Genderstern („Freund*innen“).
Ziel dieser Schreibweisen ist es, nicht nur männliche und weibliche Menschen sprachlich zu erfassen, sondern auch weitere Geschlechter. Diesen Sonderzeichen hat der Rat nun erneut eine Absage erteilt. „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, teilten die Sprachexperten mit.
Schon im Dezember hatten sie erklärt: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“ Diese Sonderzeichen könnten nicht „als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern“ in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen seien.
Der Rat erkannte damals allerdings auch an, dass manche Menschen das „Wortbinnenzeichen“ benutzen. Das neue Amtliche Regelwerk ist verbindlich für Schulen und die Verwaltung im deutschsprachigen Raum.
Mehrere Bundesländer haben bereits Verbote gegen die Verwendung von Gender-Sonderzeichen in bestimmten öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Verwaltung erlassen, darunter Bayern, Hessen und Sachsen.