"Mohammed war ein Prophet, der vom Fußballspielen nichts versteht." Diese Zeilen aus der Vereinshymne des Clubs "Schalke 04" hätten es ohne die Blasphemievorwürfe durch Muslime wohl kaum zu deutschlandweiter Bekanntheit gebracht. Als die "Tageszeitung" (taz) im Frühjahr Jürgen Klinsmann auf dem Titelbild ans Kreuz nagelte und als Leidensmann zeigte, empörten sich Christen im ganzen Land. Doch wie steht es rechtlich um die Gotteslästerung? Was ist erlaubt, was nicht, und welche Strategien Gläubiger führen dazu, dass blasphemischen Darstellungen verboten werden? Axel Freiherr von Campenhausen, Autor des "Rheinischen Merkur", meint: "Empörung zahlt sich aus".
Kaum rechtliche Handhabe für Gotteslästerung
Mit dieser Strategie seien besonders Muslime erfolgreich, wie die Absage der Oper "Idomeneo" im Jahr 2006 belegt habe. In dem Stück sollte ein Sack mit abgehackten Köpfen Mohammeds, Jesus und Buddhas auf die Bühne gebracht werden. Aus Angst vor islamistischen Anschlägen wurde die Oper zeitweilig aus dem Programm genommen. Durch die wachsende Zahl der Muslime in Deutschland sieht von Campenhausen solche Fälle künftig als an der Tagesordnung an: "Unter ihnen befinden sich Meister der Inszenierung religiöser Empörung", schreibt er. So sei die Tatsache, dass auch Jesus im Stück verunglimpft werde, bei der Absetzung von "Idomeneo" irrelevant gewesen. Folglich gilt: Je mehr Empörung Gläubige äußern, desto erfolgreicher sind sie mit ihren Forderungen.
Rechtlich hingegen gebe es in Deutschland derzeit kaum eine Handhabe für den Verstoß gegen das alttestamentarische Gebot gegen die Lästerung Gottes. "Gotteslästerung im eigentlichen Sinne des Wortes gibt es im Strafgesetzbuch bereits seit längerem nicht mehr", heißt es im "Rheinischen Merkur". Die Ahndung hänge von der Einstellung einer Gesellschaft zur Religion, Religionsfreiheit, Toleranz, Rechtsgleichheit, Rede-, Meinungs-, und Kunstfreiheit ab. Heute könne bestraft werden, wer "den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Zu Ahndungen wegen blasphemischer Äußerungen käme es in Deutschland deswegen nur noch selten, etwa 1986 am Oberlandesgericht Celle. Damals war die Kirche als eine der größten Verbrecherorganisationen der Welt beschimpft worden. (PRO)