Die Sächsische Zeitung kündigte diese Woche an, ab sofort grundsätzlich die Herkunft von Kriminellen zu nennen, sofern sie bekannt ist. Das ist ein bemerkenswerter Vorstoß. Denn er bricht mit einer Richtlinie, die sich die journalistische Zunft im Pressekodex als ethische Orientierung selbst gegeben hat. Diese sieht vor, die Herkunft von Tätern nur zu nennen, wenn „ein begründeter Sachzusammenhang“ besteht. Wenn es also für das Verständnis des Sachverhalts hilfreich ist, diese Information zu kennen. Dahinter steckt die Idee, dass ethnische und religiöse Minderheiten vor Diskriminierung und pauschalen Vorurteilen geschützt werden sollen.
Nach der Silvesternacht in Köln stand diese Praxis stark in der Kritik – auch vonseiten der Journalisten. Der Presserat hält jedoch nach wie vor daran fest. Aber aus den Redaktionen kommt Protest. „Gerade das Nichtnennen der Nationalität von Straftätern und Verdächtigen kann Raum für Gerüchte schaffen, die häufig genau denen schaden, die wir doch schützen möchten“, vermeldete die Sächsische Zeitung. Außerdem sei das Thema Ausländerkriminalität eine „besonders sensible Leser-Vertrauensfrage“. Wenn ein Medium die Herkunft verschweigt, steht es schnell im Verdacht, etwas vertuschen zu wollen.