Für verfolgte Christen: Gebäude leuchten rot

Zum „Red Wednesday“ leuchten am 16. November wieder viele Gebäude rot, um weltweit auf Christenverfolgung aufmerksam zu machen. Am selben Tag findet in Deutschland zudem ein evangelischer Feiertag statt – der Buß- und Bettag.
Von Swanhild Brenneke

Um auf das Schicksal verfolgter Christen aufmerksam zu machen, erstrahlen am Mittwochabend, dem 16. November, weltweit wieder viele Gebäude in rotem Licht. Die Aktion heißt „Red Wednesday“ und wird jedes Jahr von der internationalen katholischen Hilfsorganisation „Kirche in Not“ veranstaltet. Aktuell haben sich 116 Teilnehmer für die Aktion angemeldet. Mitmachen können zum Beispiel Kirchen, Kathedralen und öffentliche Gebäude.

Zu den Bauwerken, die in den vergangenen Jahren der Aktion rot angestrahlt wurden, zählen das Kolosseum, die Basilika Sacre Coeur in Paris und der Trevi-Brunnen in Rom, die Christusstatue auf dem Corcovado in Rio de Janeiro, das österreichische Parlamentsgebäude und der Frankfurter Dom. Viele Kirchen hätten auch passende Themenabende veranstaltet, heißt es von der Hilfsorganisation.

Ebenfalls am 16. November: Buß- und Bettag

Ebenfalls am 16. November feiern evangelische Christen in Deutschland den Buß- und Bettag. Der Tag findet schon seit Ende des 19. Jahrhunderts statt und geht ursprünglich auf Notzeiten zurück. Thematisch geht es um Reue für begangene Sünden und eine Rückbesinnung auf den Gottesglauben. Erst seit 1934 wird der Tag deutschlandweit am gleichen Datum begangen – immer am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, der letzte Sonntag im Kirchenjahr.

Außer in Sachsen ist der Buß- und Bettag seit 1994 aber kein gesetzlicher Feiertag mehr. Abgeschafft wurde er zugunsten der Mitfinanzierung der Pflegeversicherung. 1995 wurde diese als Pflichtversicherung eingeführt. Arbeitgeber wurden aufgrund dessen finanziell stärker belastet. Um diese Belastung auszugleichen, habe sich die Politik trotz Widerstands der Kirche dazu entschieden, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abzuschaffen, erklärt das Redaktionsnetzwerk Deutschland zu dem Feiertag. Weil sich die sächsische Landesregierung dafür eingesetzt hatte, den arbeitsfreien Tag aufrecht­zu­erhalten, müssen die sächsischen Arbeitnehmer zum Ausgleich 0,5 Prozent mehr ihres Bruttogehaltes in die Pflegeversicherung einzahlen.

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2 Antworten

  1. Tut mir leid, aber mit einem rot angestrahlten Gebäude assoziiere ich nicht Christenverfolgung. Man kann das guten Gewissens auch sein lassen. Passt auch nicht in Zeiten der Erfordernis von Stromsparen.

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  2. „Denkt an die Gefangenen und nehmt an ihrem Schicksal Anteil, als wärt ihr selbst mit ihnen im Gefängnis.
    Habt Mitgefühl mit den Misshandelten, als wäre es euer Körper, dem die Schmerzen zugefügt werden.“
    (Hebräerbrief)

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