Ulrich Weyel beruft sich in seinem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Gießen auf Paragraf 166 des Strafgesetzbuches. Dieser stellt die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" unter Strafe.
In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft erläutert der Unternehmer seine Beweggründe: "Es diskreditiert mich deutlich, wenn sozial-missionarisch aufgeschlossene Menschen aus der Bevölkerung durch eine derartige schlimme Fehlinformation und Meinungsverbreitung – einer dazu noch öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt – verführt und womöglich zum Hass angestachelt werden, weil sie gar terroristische Machenschaften hinter solchen Engagements vermuten." Weiter schreibt Weyel: "Eingeblendete Filmszenen von bewaffneten, terroristischen Islamkämpfern zielen darauf ab, die ‚Radikalität‘ der christlichen Missionen den selbstmörderischen Verbrechen islamistischer ‚Gotteskrieger‘ gleichzusetzen."
"Gewaltfreiheit ist selbstverständlich"
Der Unternehmer engagiere sich mit einer von ihm gegründeten Stiftung seit Jahrzehnten "ununterbrochen und exponiert für den sozial-missionarisch-biblischen Auftrag in Deutschland, Russland und dem afrikanischen Kontinent". Die Ulrich-Weyel-Stiftung war etwa an der Errichtung eines Busch-Krankenhauses in Afrika, an der Unterstützung notleidender Menschen mehrerer Nationalitäten, einer christlichen Buchhandlung mit Seelsorgezentrum in Russland engagiert. Außerdem setzt sie sich etwa für Tätigkeiten des Diakonischen Werkes ein.
"Persönlich gebe ich unentgeltlich einmal pro Woche Deutschunterricht für Migranten", so Ulrich Weyel, der für sein Engagement neben zahlreichen öffentlichen Auszeichnungen etwa das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse erhalten hat. "Es geht uns um ganzheitliche Hilfe für Menschen in Not, und das schließt friedensstiftende Maßnahmen für Menschen aller Prägungen ein. Gewaltfreiheit ist dabei so selbstverständlich, dass es keiner weiteren Erläuterung bedarf. Das Gegenteil nahezulegen, ist böswillig und absurd."
Der Strafantrag richtet sich namentlich gegen die Redakteure Arndt Ginzel, Martin Kraushaar und Ulrich Stoll, die als Autoren des "Frontal 21"-Beitrages genannt sind. Der Fernsehbeitrag hatte in den vergangenen Wochen zu massiver Kritik am ZDF geführt – zahlreiche christliche Einrichtungen hatten in einer Programmbeschwerde an die öffentlich-rechtliche Anstalt gegen den Beitrag protestiert.