Freikirchen im MDR: 370 Sendungen im Jahr 2011

370 Sendungen unterschiedlicher Sendeformate haben die deutschen Freikirchen im Jahr 2011 verantwortet. Darin habe sich der Reichtum an Glaubenserfahrungen und die Vielfalt gelebten Christseins im Programm des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) gezeigt, sagte Christoph Maas beim diesjährigen Medienempfang der Evangelischen Freikirchen.
Von PRO

Im Jahr 2011 haben die Freikirchen 370 Sendungen unterschiedlicher Sendeformate verantwortet, sagte Christoph Maas, Senderbeauftragter der Evangelischen Freikirchen beim MDR, auf dem Medienempfang der Evangelischen Freikirchen in Leipzig.

Der Theologe Peter Zimmerling betonte bei seinem Hauptvortrag, dass christlicher Glaube und Freiheit einander bedingen. "Beide können ohne einander nicht dauerhaft überleben", erklärte Zimmerling, außerplanmäßiger Professor für Praktische Theologie an der Universität Leipzig. Langfristig scheine kein europäischer Staat überleben zu können, wenn er nicht bewusst zu seinen christlichen Wurzeln stehe. "Aus diesem Blickwinkel betrachtet, kann die Wende von 1989 in Osteuropa als Sieg der Religion über den staatlichen verordneten Atheismus gedeutet werden", sagte der Theologe.

"Staat ist auf Kirchen angewiesen"

Außerdem sieht Zimmerling eine Entwicklung der "Mitgliedschaft in den Großkirchen zu freikirchlichen Konstitutionsbedingungen". Das müsse aber kein Nachteil sein, denn dadurch komme "öffentlich wieder zur Geltung, dass Glaube und Freiheit zusammengehören". Das habe man auch an den Friedensgebeten in der DDR im Jahr 1989 beobachten können. Kein Mensch dürfe zum Glauben gezwungen werden, da Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit von Religion meine, sondern auch die Freiheit zur Religion. Gleichzeitig garantiere das Grundgesetz, dass jeder "das Evangelium vom Kommen Gottes in die Welt hören können" müsse. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten sich gerade nicht zur strikten Trennung von Staat und Kirche entschieden, weil der Staat auf die prägende Wirkung der Kirchen angewiesen sei. Deshalb stünden zum Beispiel theologische Fakultäten an den Universitäten, der Religionsunterricht an Schulen und kirchliche Sendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter staatlichem Schutz. (pro)

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