Freikirche ruft Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Eine schweizerische Freikirche wollte im Genfersee eine Taufe feiern – doch daraus wurde nichts, weil die Behörden die Veranstaltung nicht erlaubten. Dagegen wehrt sich die Kirche nun vor dem Menschenrechtsgerichtshof.
Von Norbert Schäfer
Öffentliche Taufe

Die evangelische Freikirche von Cologny im Kanton Genf hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Das hat die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) mitgeteilt. Die Freikirche möchte auf dem Rechtsweg die Durchführung einer öffentlichen Taufveranstaltung am Genfersee durchsetzen, die ihr die Stadt verwehrt.

Die Freikirche ficht mit der Beschwerde ein Urteil des Bundesgerichts in Lausanne vom Februar 2024 an, das wiederum eine Entscheidung des Genfer Staatsrats bestätigte. Ursache für den Rechtsstreit ist die Weigerung der Stadt Genf, der Kirche den Zugang zum See für die Abhaltung einer öffentlichen Taufe zu gewähren. Dagegen wehrt sich die Kirche und wird dabei von der SEA und ihrer Genfer Sektion (Réseau évangélique de Genève) unterstützt.

Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil vom 23. Februar 2024 die Genfer Auffassung von Laizität bestätigt, wonach eine Taufzeremonie im öffentlichen Raum den religiösen Frieden und die Überzeugungen anderer verletzen könnte. Für den Kanton rechtfertigt dieses „Risiko“, dass zusätzlich zu den üblichen Genehmigungen für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung ein Verfahren zur Anerkennung der betreffenden Gemeinschaft durch den Staat erforderlich ist.

In der Schweiz werden die Beziehungen zwischen Staat und Kirche von den einzelnen Kantonen geregelt. Der Kanton Genf hat den Grundsatz der Laizität (Loi sur la laïcité de l’État) in seiner Verfassung verankert, unterhält aber Beziehungen zu bestimmten Religionsgemeinschaften. Dazu ist eine Registrierung erforderlich, in der die betreffenden Gruppierungen den Vorrang des Schweizer Rechts vor allen anderslautenden religiösen Verpflichtungen anerkennen müssen. Die Freikirche von Cologny hatte nach Angaben des Gerichtes zum Zeitpunkt der Antragstellung diese Erklärung nicht unterzeichnet und war nicht registriert.

Die SEA erkennt in dem Bundesgerichtsurteil Lücken und „eine beunruhigende Entwicklung beim Zugang zum Grundrecht auf Religionsfreiheit“. Die SEA unterstützt daher die Evangelische Freikirche von Cologny dabei, den Fall vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf die Vereinbarkeit des Urteils mit dem internationalen Recht auf Religionsfreiheit hin überprüfen zu lassen.

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