Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag geltendes Recht in Frankreich bestätigt. In Geburtsurkunden muss neben „männlich“ und „weiblich“ kein drittes Geschlecht – etwa „intersexuell“ zur Auswahl angeboten werden. Dies berichtet das Onlinemagazin „Legal Tribune Online“.
Ein 1951 geborener biologisch intersexueller Mensch hatte zuvor geklagt und einen Verstoß gegen die Menschenrechte gesehen. Der Mensch sah vor, die Zuschreibung „männlich“ durch ein drittes, nicht eindeutiges Geschlecht zu ersetzen. Die französischen Behörden lehnten dies ab. Die Intersexualität der Person wurde schon kurz nach der Geburt festgestellt. Der EGMR lehnte nun eine Klage wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 ab.
Das Gericht stellte fest, dass eine Unterscheidung zwischen der biologischen Identität und der rechtlichen Identität in Einzelfällen zu Leid und Angst bei Betroffenen führen kann. Dennoch gab das europäische Gericht den französischen Behörden recht. Der Grund ist, dass das Rechtssystem auf zwei Geschlechtern aufgebaut ist. Der Gesetzgeber kann das anpassen, aber ein Gericht kann das nicht anordnen.
Die Richter erklärten allerdings auch, dass Frankreich selbst entscheiden könne, ob das dritte Geschlecht anerkannt wird. Dies sei allerdings nur durch eine Gesetzesänderung möglich. Dies berichtet die Deutsche Presseagentur. Letztlich sei es an der französischen Gesellschaft gelegen, ob die Anerkennung des dritten Geschlechts durch den Gesetzgeber Realität wird.
5 Antworten
ich werde noch zum absoluten Europa-Fan
Da ist doch tatsächlich eine westliche Demokratie so mutig, sich auf die angeborene Natürlichkeit von Mann- Frau zu stellen. Hochachtung!!!
Ein drittes Geschlecht? – Was soll denn dieser Irrsinn?
Gott schuf den Menschen bekanntlich als Mann und Frau! Es gab damals kein ‚drittes Geschlecht‘ und es gibt auch heutzutage kein ‚drittes Geschlecht‘.
@Horst Brand
„Bekanntlich“, nämlich nach dem hebräischen Text, schuf der den Menschen „männlich und weiblich“. In dem Schöpfungstext gibt es zu allererst nicht die zwei Körper „Mann/ Frau“, sondern nur diese Eigenschaftswörter. Und die hebräischen Begriffe bedeuten weit mehr als das, was man vor Augen hat, wenn man die deutsche Formulierung „als Mann und Frau“ liest. Am treffendsten finde ich aufgrund der hebräischen Begriffsfülle hier das fernöstliche Begriffspaar Yin und Yang.
Es gibt im Übrigen auf der hormonellen Ebene und auch beim Aussehen keine eindeutige Grenze zwischen männlichen und weiblichen Menschen, viele Zwischentöne und individuelle Ausprägungen. DEN Standardmann und DIE Standardfrau gibt es nicht. Und, auch wenn Sie sich da nicht hineinversetzen können: es gibt Menschen, die auch chromosomal zwischen den Geschlechtern liegen. Oder transidente Personen, deren Gehirn mehr Merkmale des Geschlechts aufweist, das nicht ihrer chromosomalen Ausstattung entspricht.
Ich bin der Meinung, dass es nicht DAS dritte Geschlecht gibt, sondern einfach Menschen, die sich nicht eindeutig zu einem der beiden Geschlechter zuordnen (lassen) können. Und das kann im Notfall auch medizinisch relevant sein, weshalb es nicht nur aus Identitätsgründen sinnvoll sein kann, etwas anderes als „männlich“ oder „weiblich“ angeben zu können.
Das sehe ich genauso: es gibt nur Mann und Frau – obwohl in der heutigen Zeit müsste man wohl schreiben Frau und Mann. Vielleicht sollte Deutschland auch den Mut aufbringen und den französischen Weg gehen. Aber vermutlich wird bei der derzeitigen Intelligenz in der Politik nach dem dritten noch ein viertes oder fünftes Geschlecht folgen.