Bislang war Product Placement, also die geschickte Platzierung von Produkten, in Frankreich verboten. Zwar hatte das EU-Parlament bereits 2006 beschlossen, Produktplatzierung im Fernsehen für bestimmte Sendungen unter bestimmten Voraussetzungen" zu erlauben, die Umsetzung wurde aber den einzelnen Staaten selbst überlassen. In Frankreich hat es die oberste Medienbehörde, die Medienaufsicht CSA, seit letzter Woche erlaubt. Jedoch nicht ohne Einschränkungen. Sendungen die Product Placement enthalten müssen jeweils am Anfang und am Ende durch ein Symbol gekennzeichnet sein. Tabak, Alkohol oder Medikamente dürfen gar nicht platziert werden. Auch das Kinderprogramm soll von Product Placement unberührt bleiben. Kritiker meinen aber, dass es ein leichtes sei, dieses Gebot zu umgehen. Das Nachmittagsprogramm sei nicht von vornherein für Kinder bestimmt, und Musikvideos seien gerade bei jungen Menschen beliebt.
In Deutschland ist Product Placement gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag, der gleichermaßen für die öffentlich-rechtlichen sowie die privaten Sender gilt, legal. Bei Product Placement handle es sich um einen "Hinweis auf Waren oder Dienstleistungen mitten in einem Programm, die aus dramaturgischen oder inhaltlichen Gründen gleichwohl unvermeidlich sind", so Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen gegenüber der Wochenzeitung "Die Zeit". Das Produkt dient letztlich als Requisite. Ein Beispiel: Wenn ein Fernseh-Kommissar einen Dienstwagen fährt, den ein bestimmter Autohersteller geliefert hat, dann ist das ein legales Product Placement. Die Entscheidung dafür obliegt aber dem Produzenten oder Regisseur.
Das führt zu einem weiteren Aspekt: Product Placement Produkte werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sobald für die Platzierung Geld fließt, ist es Schleichwerbung und damit illegal. Hinzu kommt noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das verbietet, "die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen" sowie "die Leichtgläubigkeit […] von Verbrauchern […]" auszunutzen.
Das "Verführen" von Kindern und Jugendlichen sei zwar ein Problem, laut Marketing-Professor Werner Kunz von der University of Massachusetts sollte man Product Placement aber deswegen nicht ständig mit Schleichwerbung gleichsetzen. "Für den aufgeklärten Konsumenten ist es meist klar, dass es sich in Filmen und Sendungen um Product Placement handelt. Irreführung kann man das nicht nennen", so Kunz gegenüber pro. (pro)