Feiertag für Muslime und Juden?

Eine Expertenkommission der Robert Bosch-Stiftung zum Thema „Die Zukunft der Arbeitswelt“ fordert die Einführung von zwei gesetzlichen Feiertagen für Angehörige nicht-christlicher Religionen. Dies berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter Berufung auf einen Bericht im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung.
Von PRO

Das deutsche Feiertagsrecht wirke sich zunehmend als „Ungleichbehandlung von Religionen“ aus, sagen die Experten in dem Bericht, der am Montag an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen übergeben wird. Darin geht es vor allem um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Arbeitsleben. Die Kommission, in der auch der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Michael Vassiliadis, vertreten ist, fordert den Gesetzgeber deshalb auf, die Feiertagsregelungen zu überprüfen.

In einer Erklärung der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) namens „Christlicher Glaube und Islam“ aus dem Jahr 2002 heißt es: „In der Arbeitswelt sollte auf islamische religiöse Sitten so weit wie möglich Rücksicht genommen werden. An islamischen Feiertagen oder für islamische Fastenzeiten kann der Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen, sofern dies möglich ist.“ Nach islamischem Recht könnten versäumte Gebetszeiten nachgeholt und unterbliebenes Fasten ersetzt werden, heißt es weiter. DEA-Generalsekretär Hartmut Steeb erklärt gegenüber pro: „Der Begründung zur Einführung weiterer Feiertage ist zu widersprechen. Das bisherige Feiertagsrecht ist keine unsachgemäße Ungleichbehandlung nichtchristlicher Religionen. Da Feiertage das öffentliche Leben bestimmen, sind sie immer zu Recht Ausdruck einer bestehenden Kultur. Diese ist in Deutschland bei einer Mitgliedschaft von ca. 60 Prozent der Bevölkerung in christlichen Kirchen darum natürlich auch von der Mehrheitskultur geprägt. Dadurch wird niemand benachteiligt. Und deshalb besteht auch kein Anlass, davon abzuweichen. Das Feiertagsrecht ist kein Individualrecht sondern ein Akt öffentlicher Regelungen.“

Entsprechende Regelungen gibt es bereits in den drei Bundesländern Hamburg, Bremen und Hessen. Als erstes Bundesland kündigte Hamburg im August vergangenen Jahres einen Vertrag mit Muslimen und Aleviten an. In Hamburg und Bremen sind drei islamische Feste wie etwa Ramadan als Feiertage anerkannt. In der Hansestadt leben rund 130.000 Muslime.

Generell arbeitsfrei sind diese Tage aber nicht. Vergleichbar ist dies mit dem Buß- und Bettag, der beispielsweise in Hamburg zwar ein Feiertag ist, aber eben ein religiöser und kein gesetzlicher Feiertag, berichtet die „Zeit“. An solchen Tagen können Schüler frei nehmen und Arbeitnehmer Urlaub beantragen.

Der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, Erol Pürlü, bewertete die jüngsten Verträge und insbesondere die Feiertagsregelung dennoch nicht nur als reine Symbolpolitik. „Das steht nicht mehr im Ermessen der Behörden oder der Schulen oder der Arbeitgeber, sondern Muslime haben einen Rechtsanspruch darauf.“

Die Robert Bosch Stiftung gehört zu den großen unternehmensverbundenen Stiftungen in Deutschland. Seit mehr als vierzig Jahren folgt sie dem philanthropischen Vermächtnis des 1942 verstorbenen Firmengründers Robert Bosch. Sie will es Dritten ermöglicht, Projekte und Initiativen zur Bewältigung gesellschaftlicher Aufgaben im In- und Ausland zu entwickeln und umzusetzen. Zwischen 1964 und 2011 erließ die Stiftung nach eigener Angabe Förderungen in Höhe von insgesamt über eine Milliarde Euro. (pro)

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