Bundestagsabgeordnete der FDP wollen die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende ausweiten, um die Zahl der Spenden zu erhöhen. „Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand ist medizinisch mit dem Hirntod gleichzusetzen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Andrew Ullmann, am Dienstag in Berlin. Es gebe „keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes“. Über den von ihm initiierten Antrag soll am Dienstag die FDP-Bundestagsfraktion in Berlin abstimmen.
Bislang musste der sogenannte Hirntod nachgewiesen werden, bevor Organe entnommen werden. Wie „Welt“ berichtet, soll für eine Organentnahme nach dem Herztod eine explizite Zustimmung nötig sein. Potenzielle Spender sollen ihre Entscheidung dazu über ein dafür vorgesehenes zusätzliches Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können.
8.400 Patienten warten auf Spenderorgan
„Damit nutzen wir bestehende Potenziale zur weiteren Erhöhung der Spenderanzahlen und tragen zeitgleich dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung“, sagte die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr „Welt“.
Ende vergangenen Jahres warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation knapp 8.400 Patienten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Dem standen rund 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber. Die Zahlen stagnieren seit Jahren, obwohl die Wartelisten für eine Transplantation lang sind.
Der Mediziner Ullmann erläuterte, der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke dadurch die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein. Das sei die wissenschaftliche und praktische Grundlage, auf der zu debattieren sei. „Ich halte das auch nicht unbedingt für eine ethische Frage“, sagte der FDP-Politiker und fügte hinzu: „Wir können und müssen das politisch entscheiden“, die wissenschaftliche Grundlage sei unzweifelhaft.
In anderen Ländern wie Großbritannien, Spanien und den USA sind Organspenden dem „Welt“-Bericht zufolge nach Herz-Kreislauf-Stillstand bereits erlaubt. Auch Ullmann verwies auf Daten aus dem europäischen Ausland.