Familienministerin Paus: Kommission soll „reproduktive Rechte“ prüfen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat Pläne der Ampel-Koalition zur Gesellschaftspolitik erklärt. Nach der Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen rückt der Abtreibungsparagraf 218 ins Visier.
Von Norbert Schäfer
26.04.2022 Foto-Download Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus

In einem Interview mit dem Tagesspiegel vom Montag hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Einblicke in die Liberalisierungsvorhaben der Ampel-Koalition für die Gesellschaft gewährt. Angesprochen auf die mögliche Abschaffung von Paragraf 218, der die Abtreibung im Strafgesetzbuch gesetzlich regelt, sagte Paus: „Ich persönlich teile da die Position meiner Partei, die Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln will.“

Die Koalitionsparteien wollen demnach eine Expertenkommission einsetzen, die sich „insgesamt der Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland“ widmen und „Reformvorschläge und Empfehlungen“ entwickeln soll. Paus wollte in dem Gespräch dem Votum der Kommission nicht vorgreifen und wünschte sich mehr gesellschaftliche Debatten, wie etwa zur Abtreibung, auch in der Europäischen Union.

Abtreibungsmethoden sollen Teil der Arztausbildung werden

Nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen und ersten Eckpunkten für ein Selbstbestimmungsrecht, das das Transsexuellengesetz ablösen soll, hat die Ministerin in dem Gespräch weitere Schritte rund um die Abtreibungsthematik angekündigt. „Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollten zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte zur Ausbildung gehören“, erklärte Paus in dem Gespräch mit der Zeitung. Dazu sei sie bereits mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gespräch.

Bis zum Ende des nächsten Jahres will Paus zudem einen Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung im Kabinett vorlegen. Nach dem Willen der Grünen-Politikerin soll sich die geplante Kindergrundsicherung aus einem „einkommensunabhängigen Garantiebetrag“ und einem weiteren Betrag zusammensetzen, der sich nach dem Einkommen der Familien richtet.

Paus rechnet damit, dass mit Vorlage des Existenzminimumberichts im Herbst wegen der hohen Inflation der steuerfreie Grundfreibetrag für Erwachsene und Kinder und auch das Kindergeld angepasst werden müssen. „Wir dürfen es nicht akzeptieren, dass Kinder beispielsweise von Freizeitaktivitäten ausgeschlossen werden, weil das Geld in der Familie zu knapp ist“, sagte die Grünen-Politikerin.

Unzufrieden zeigte sich Paus in dem Tagesspiegel-Gespräch Maria Fiedler und Claudia von Salzen über die gescheiterte Abschaffung des Ehegattensplittings. Paus: „Es benachteiligt Alleinerziehende und unverheiratete Paare und hinkt der gesellschaftlichen Realität hinterher.“

SPD und Grüne hatten sich in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 dafür ausgesprochen, Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches gesetzlich zu regeln. Die FDP wollte das nicht und konnte sich letztlich mit ihrer Forderung in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen.

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Eine Antwort

  1. Ich bin auch gegen das Ermorden von ungeborenen Kindern, auf keinen Fall sollte das zu einer Arztausbildung gehören, das verstößt auch gegen den Hippokratischen Eid, Leben zu erhalten und schützen. Auch sollte es nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören, es sei denn, der Eingriff ist zwingend notwendig, das Leben der werdenen Mutter zu erhalten, wobei hier ein Vier-Augen-Prinzip gelten muß. In weit über 90% der Fälle ist es keine Vergewaltigung, womit die Legalisierung immer begründet wird, sondern es wurde schlicht einfach „übersehen“, daß bei einem Akt auch neues Leben entstehen kann, trotz diverser Vorkehrungen. Wer das nicht will, kann sich sterilisieren lassen, gern auf Kosten der Kassen. Aber eines muß auch ich feststellen – und das gehört im Wesen der Demokratie dazu: Die große Mehrheit in der deutschen Bevölkerung hat mit der Mordpraxis keine Probleme und befürwortet es. Das muß auch ich als Christ sehen und, daß niemand aus Glaubensgründen jemanden gezwungen werden kann und sollte, meinen Ansichten in dieser Sache zu folgen. Das Problem liegt in den meisten Fällen tiefer: Außerehelicher Verkehr, Hurerei, ausgefallene Steuerungsfähigkeit im Suff oder Drogenrausch. Dagegen helfen eben keine Gesetze. Wichtig ist, daß es ebenso gesetzlich geschützt sein muß, eine im Glauben liegende Meinung zu Themen der Sexualmoral zu äußern, das gilt z.B. dafür, daß ich es egoistischen Mord nennen darf, wie auch z.B. daß ich jede Sexualität außerhalb der Ehe von Mann und Frau als Hurerei bezeichnen darf und das Ausleben von Homosexualität als unnormal.

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