Fall Latzel: Staatsanwaltschaft lehnt theologischen Gutachter ab

Die Causa Latzel geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass ein vom Gericht beauftragter Gutachter abgelehnt wird.
Der Umgang mit Facebook-Profilen beschäftigt die Justiz

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat den theologischen Gutachter Christoph Raedel im Berufungsverfahren um den wegen Volksverhetzung verurteilten Pastors Olaf Latzel abgelehnt. „Wir haben heute beim Landgericht beantragt, den Gutachter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen“, sagte der Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Frank Passade, am Dienstag. Mit einer Entscheidung des Gerichts sei in den kommenden Tagen zu rechnen.

Der Gießener Theologieprofessor Raedel war in der vergangenen Woche vom Landgericht Bremen zum Gutachter im Berufungsverfahren um den Bremer St. Martini-Pastor Latzel berufen worden. Anhand eines zwischen dem Gericht, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft abgestimmten Fragebogens sollte Raedel darlegen, ob Latzels schwulenfeindliche Äußerungen möglicherweise durch die Bibel gedeckt seien. In diesem Fall könnte laut einem Sprecher des Landgerichts die Religionsfreiheit stärker zu bewerten sein als die Meinungsfreiheit.

Raedel hatte erklärt, er vertrete die Auffassung, dass Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei und als Sünde bezeichnet werden müsse. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland, der Raedel angehört, hatte sich von dessen Äußerungen teilweise distanziert. Die von Raedel zitierte Passage aus der Verfassung der weltweiten methodistischen Kirche sei zwar richtig, aber unvollständig. Korrekt sei, dass praktizierte Homosexualität darin als nicht vereinbar mit der christlichen Lehre angesehen werde. In der deutschen Fassung werde jedoch betont, dass es innerhalb der methodischen Kirche unterschiedliche Auffassungen in dieser Frage gebe. Raedel habe seine Aussagen zu Homosexualität als Privatperson getätigt, nicht aber im Namen oder im Auftrag der methodistischen Kirche.

Pastor Olaf Latzel war im vergangenen November vom Amtsgericht Bremen wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt worden. Latzel hatte nach Überzeugung des Gerichts in einem auf Youtube verbreiteten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt haben. Das Berufungsverfahren wird nach Angaben des Landgerichts vermutlich Anfang kommenden Jahres beginnen.

epd
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13 Antworten

  1. Ich dachte, es ginge erst einmal darum, ob man die Aussage, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei, biblisch begründen kann. D.h. auch ein Theologe, der anderer Meinung (persönlich) ist, kann dies durchaus darstellen, dass diese Wertung im tragfähigen Spektrum liegt. Tatsächlich wäre Herr Raedel dann auch noch ein Theologe gewesen, der dies belegen hätte können. Folglich ist er befangen.

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  2. Die Befangenheit ist nicht nachvollziehbar, es sei denn, die beiden Pastoren wären privat miteinander bekannt oder hätte beruflich viel miteinander zu tun. Ansonsten gehört der Gutachter einer anderen Religionsgemeinschaft an, ist also kein EKD-Mitglied, von daher schon unbefangen. Auch ein Baptist, Pfingstler oder Katholik kommen da in Frage, auch ein Jude ist denkbar. Herr Latzel sollte seinerzeit jeden Laien als Gutachter ablehnen, weil diese schlicht keine ausreichende Qualifikation dazu haben. Ich weiß nicht, welche Vorstellungen die Staatsanwaltschaft Bremen hat, welche Qualifikation ein geeigneter Gutachter haben muß, um akzeptiert zu werden. Die detaillierte Begründung der Ablehnung würde mich mal interessieren, „befangen“ ist kein hinreichender Grund.
    Im Grunde bedarf es da auch keines Gutachters, die Bibel ist da klar, entsprechende Stellen über Sodom und Gomorrha finden sich auch in den jüdischen Schriften und im Koran, mit genau der gleichen Aussage: Es ist ein sündiges Verhalten, wie ich an anderer Stelle schon schrieb, eines von vielen sündigen Verhalten, nicht schwerwiegender als andere. Es gibt nur Sünde oder Nicht-Sünde. Und jedwede praktizierte Sexualität außerhalb der Ehe von einem Mann und einer Frau ist Sünde.
    Wir dürfen nicht vergessen: Es geht hier um Glauben, wer nicht Christ ist, muß diese Auffassung nicht teilen, aber er soll Christen nicht in ihren Glauben hineinreden. Und: Wenn Homosexuelle und ihre Lobbyisten der Ansicht sind, es sei keine Sünde, dann steht es Ihnen frei, sich eine Glaubensgemeinschaft zu suchen, die das auch so sieht oder eine eigene Gemeinde zu gründen. Am Ende entscheidet Gott, wer bei den Böcken und wer bei den Schafen stehen wird, weder Pastor Latzel, noch irgend ein hergelaufener Staatsanwalt, ich erst recht nicht.

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    1. Latzel und Raedel sind beide in dem Verbund Bibel und Bekenntnis, der ca. 3000 Personen umfasst. Dort gehören beide, wenn auch nicht in den Leitungsgremien zu den Leuten die sich gut kennen wegen ihrer theologischen Ausbildung. Daraus lässt sich schon eine Befangenheit ableiten. Pech halt, dass die Staatsanwaltschaft anscheinend gut informiert ist.

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      1. Praktisch jeder Aktive, der die „biblische“ Sichtweise auf Homosexualität vertritt, ist in diesem Netzwerk. Also wäre jeder, der die selbe Meinung wie Latzel vertritt, automatisch befangen ?? Das hätten dann auch die Taliban und die Sozis nicht besser stricken können.

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        1. Da wird aber was falsches impliziert: die Theologen bei Bibel und Bekenntnis kennen sich sehr gut und so lässt sich leicht Befangenheit erklären. Ausserdem stimmt es nicht, dass es außerhalb von B+B keine Theologen gibt die nicht die gleiche Linie vertreten wird. Mir fallen da viele ein.

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  3. Das ganze ist doch nur noch absurd. Man kann sein Verhalten heute doch nicht mit einer jahrhunderte alten Moralvorstellung legitimieren. Dann müste man ja z.B. Kindesmisshandlung bei Christen auch tollerieren, denn schließlich steht ja in der Bibel: „Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten.“ Bei anhaltender Widerspenstigkeit wird ja sogar noch Steinigung empfohlen.

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    1. Du bist also der Meinung, daß Gott der Ewige, der vor Jahrtausenden sein Wort hat niederschreiben lassen und damals schon Überblick über die gesamte Zeit hatte, sein Wort revidieren sollte, weil der antichristliche und satanische Zeitgeist den Menschen heute etwas anderes suggeriert und diese dann sein ewig gültiges Wort als „überholt“ betrachten?

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    2. Maik: Da sind Sie, wie leider öfters, mal wieder nur um Alten Testament hängengeblieben.
      Sie sollten sich weiterentwickeln und in der Gegenwart ankommen. Außerdem wird „tolerieren“ nur mit 1 (einem) “ l “ geschrieben. Es hat nichts mit „toll = verwirrt“ zu tun.

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  4. ich verstehe die staatsanwaltschaft in bremen nicht – warum erst prof. raedel bestellen und dann abbestellen?

    er hat doch uneingeschränkt recht …….

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  5. „Man kann sein Verhalten heute doch nicht mit einer jahrhunderte alten Moralvorstellung legitimieren.“
    Sie werden staunen, wenn Sie erfahren, dass heute noch Sokrates, Augustin, Seneca und andere 20 Jahrunderte alte Autoren gelesen werden. Es gibt Menschen, die die Relevanz einer Aussage anhand der vernünftigen Argumentation und nicht anhand des Ursprungsdatums bewerten.
    In den 2000 Jahren Christentum fand eine ständige Diskussion über die sinnvolle Auslegung verschiedener biblischer Texte statt. Kennen Sie diese? Dann werden Sie sicher wissen, warum Steinigung (seit Jesus) und Rute (seit dem 20. Jh.) unter Christen nicht mehr empfohlen werden.

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  6. Ich denke mal, dass die Bremer Staatsanwaltschaft befangen ist. Immerhin ist Bremen schon seit Jahrzehnten als rote Stadt bekannt. Wahrscheinlich sehen sie hier eine Möglichkeit es der ungeliebten Kirche heimzuzahlen. Ich denke, als ehemaliger Bremer, kann ich da durchaus etwas zu sagen, ohne gleich ans Kreuz genagelt zu werden.

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  7. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft ist symptomatisch für den realen Zustand der Justiz in der BRD. Das, was die linke EU etwa Polen vorwirft, die Justiz zu politisieren, ist in der BRD seit Jahrzehnten gang und gäbe: Staatsanwälte sind politische Beamte, die von der Politik Weisungen bekommen können. Das sagt schon alles. Weil die Darlegungen von Herrn Raedel nicht der linken Gender-Staatsideologie entsprechen, wird er abgelehnt. Das ist die angebliche „Freiheit“ und „Rechtsstaatlichkeit“ in der BRD. Je länger Linke das Sagen haben haben, umso unfreier wird das Land. Marcuse sprach wortverdrehend in dieser Hinsicht von „repressiver Toleranz“, die praktiziert werden müsse, um Andersdenkende mundtot zu machen. Genau das läuft in der BRD seit etlichen Jahren ab.

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