Ulrich Kutschera ist Professor am Institut für Biologie, Universität Kassel, und hat einen Lehrstuhl für Pflanzenphysiologie und Evolutionsbiologie inne. Der überzeugte Atheist kämpft seit vielen Jahren für die Verbreitung der Evolutionstheorie und vehement gegen die Ansicht, die Welt könne durch einen Schöpfer erschaffen worden sein. Gegenüber der Studiengemeinschaft „Wort und Wissen“ erhob er immer wieder Vorwürfe, so behauptete er, die im Buch „Evolution – ein kritisches Lehrbuch“ enthaltenen Aussagen Punkt für Punkt widerlegt zu haben. Auch seine Äußerungen zum Thema Gender Studies machten ihn in Deutschland einem breiteren Publikum bekannt.
Im Juli 2017 sagte Kutschera in einem Interview des katholischen Internetportals kath.net laut der Deutschen Presseagentur (dpa): „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Er erklärte dazu: „Warum sollte ein 40-jähriger Homo-Mann nicht z.B. den 15-jährigen Adoptivling begehren, da zu diesem Kind überhaupt keine direkte erbliche Verwandtschaft besteht? Eine instinktive Inzucht-Abscheu existiert hier nicht.“
„Menschenwürde verletzt“
Wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet, hatten zwei Homosexuelle, ein Arzt aus Berlin und ein Universitätsmitarbeiter, sowie der damalige Vorsitzende des AStA daraufhin Strafanzeige gegen Kutschera erstattet. Der hessische Wissenschaftsminister Boris Rhein nannte Kutscheras Thesen laut einem Bericht der Tageszeitung Die Welt „abstrus“. Die Universitätsleitung verwies auf die Wissenschaftsfreiheit, distanzierte sich laut Welt aber von Kutscheras Äußerungen. Am 5. Juni 2019 erhob die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gegen Kutschera vor dem Amtsgericht Kassel Anklage wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung.
Wie dpa berichtet, wurde Kutschera am Montag durch das Amtsgericht der Beleidigung Homosexueller für schuldig befunden. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Den Vorwurf der Volksverhetzung sah das Gericht jedoch nicht als stichhaltig an. Allerdings seien Kutscheras Äußerungen nicht durch die Freiheit der Wissenschaft gedeckt, sagte der Richter laut dpa: „Es kommt auch auf den Zusammenhang an.“ Er merkte an, dass der Evolutionsbiologe die Äußerung in einem Interview getätigt habe und nicht in einer Vorlesung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Universität Kassel erklärte nach der Verhandlung: „Die Äußerungen von Ulrich Kutschera empören.“
Vor dem Amtsgericht trat unter anderem ein 53 Jahre alter Berliner Arzt auf, der Kutschera angezeigt hatte. Er als Homosexueller habe sich in seiner Menschenwürde verletzt gefühlt, außerdem habe Kutschera mit seinen Äußerungen die Grenzen der Freiheit von Meinungsäußerung und Wissenschaft überschritten.
Von: Jörn Schumacher
Eine Antwort
Offensichtlich ist der Artikel unwahr:
Frankfurt. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Freispruch für den Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera wegen Aussagen über Homosexuelle bestätigt. Wie das OLG Frankfurt am Montag mitteilte, wurde die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel verworfen. Es handele sich bei den teilweise überspitzten und polemischen Aussagen insgesamt um eine nicht strafbare Meinungsäußerung, hieß es zur Begründung (Urteil vom 8.2.2022, Az. 2 Ss 164/21).