Der Dachverband Evangelische Frauen in Deutschland fordert die Abschaffung des Abtreibungsverbots im Strafrechtsparagrafen 218. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz könnte stattdessen um eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ergänzt werden, erklärte die Mitgliederversammlung des Verbandes am Montag in Hannover. Die Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft und die Nachsorge müssten Kassenleistungen sein.
Die Bundesregierung hatte im Februar eine Kommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht berufen, die sich neben anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auch damit befassen soll, ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte. Während sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zunächst nicht öffentlich positioniert hat, sprach sich der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, entschieden gegen Veränderungen der Rechtslage aus.
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Die Evangelischen Frauen erklärten, der Rechtsanspruch von Schwangeren auf eine ergebnisoffene und kostenfreie Beratung müsse gesichert, die Angebote müssten ausgebaut werden. Sexuelle Bildung und Information zur Aufklärung müssten wohnortnah und mehrsprachig angeboten werden, der Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln gesichert sein.
Dem Dachverband zufolge wurde die Erklärung von der Mitgliederversammlung am 5. Oktober „mit überwältigender Mehrheit“ beschlossen. Der Verband Evangelische Frauen in Deutschland mit Sitz in Hannover versteht sich als Dachverband und Stimme evangelischer Frauen in Kirche und Gesellschaft. Ihm gehören 37 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern an.