Evangelische Allianz kritisiert Einschränkungen der Religionsfreiheit in Schweden

Evangelische Allianzen haben die Einschränkungen der Religionsfreiheit in Schweden bemängelt. Das Land benachteilige christliche Asylsuchende und medizinisches Personal, das aus religiöser Überzeugung keine Abtreibungen durchführt.
Von Norbert Schäfer
WEA, SEA, EEA

Die Weltweite Evangelische Allianz (WEA), die Europäische Evangelische Allianz (EEA) und die Schwedische Evangelische Allianz (SEA) haben am 11. Oktober einen gemeinsamen Bericht an den UN-Menschenrechtsrat eingereicht. Darin prangern sie Missstände im Umgang mit religiösen Freiheitsrechten und christlichen Asylbewerbern in Schweden an.

In dem Allianz-Bericht wird unter anderem ein „politisiertes und willkürliches Verfahren“ bei Asylanträgen von christlichen Konvertiten kritisiert. Dazu führt der Bericht eine Studie der schwedischen Pfingstkirche an, die Asylfälle von 619 afghanischen Konvertiten untersucht hat, die zwischen 2015 und 2018 in Schweden Asyl beantragten. Laut der Studie wurden 70 Prozent der Anträge abgelehnt, da die Konversion als „nicht echt“ eingestuft wurde. WEA, EEA und SEA bemängeln, dass die Schwedische Migrationsbehörde (SMA) in den Verfahren oft unangemessene theologische Fragen stelle, die kaum Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit der Konversion zuließen.

512 Fälle religiös motivierter Gewalt

Das Schreiben von WEA, EEA und SEA verweist zudem auf eine Umfrage von Open Doors. Demnach dokumentierte die Organisation 512 Fälle religiös motivierter Gewalt in schwedischen Asylunterkünften. 53 Prozent der befragten christlichen Flüchtlinge hätten von körperlichen Angriffen berichtet, 45 Prozent von Morddrohungen und 6 Prozent von sexuellen Übergriffen. Der Bericht der Allianzen wurde als Beitrag zur allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review – UPR) von Schweden durch den UN-Menschenrechtsrat verfasst, die für Mai 2025 angesetzt ist.

Die Allianzen bemängeln, dass Schweden bei christlichen Flüchtlingen internationale Standards für den Flüchtlingsschutz und die Religionsfreiheit nicht einhält und fordert eine Untersuchung der religiös motivierter Diskriminierung in schwedischen Asylunterkünften sowie die Verbesserung des Schutzes christlicher Konvertiten.

Gewissensfreiheit wird missachtet

Der neunseitige Bericht kritisiert auch die Einschränkung der Gewissensfreiheit von medizinischem Personal in Schweden. Dies gelte besonders für Hebammen im Zusammenhang mit Abtreibungen. Laut Bericht der Allianzen gehört Schweden zu den wenigen Ländern in Europa, die es medizinischem Personal und Hebammen nicht erlaubten, aus Gewissensgründen die Durchführung von Abtreibungen zu verweigern.

Das Schreiben von WEA, EEA und SEA an den UN-Menschenrechtsrat schildert den Fall von Ellinor Grimmark: Die Hebamme verlor ihre Anstellung, weil sie sich aus religiöser Überzeugung weigerte, Abtreibungen durchzuführen. Schweden ignoriere damit sowohl Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gewissensfreiheit schützt, als auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die betonen, dass medizinische Einrichtungen die Gewissensfreiheit ihrer Mitarbeiter respektieren müssen.

Darüber hinaus kritisiert das Allianz-Schreiben noch das Verbot koscherer und halal-konformer Schlachtung in Schweden als Einschränkung der Religionsfreiheit. Auch würden in dem Land von der Politik regelmäßig strengere Vorschriften oder Verbote für konfessionelle Schulen erlassen. Die Allianzen verurteilen in ihrem Schreiben Gewalt und Zwang gegen LGBTQ-Personen, warnen jedoch auch vor geplanten Gesetzesvorhaben zum Verbot von Konversionstherapien.

Die geplanten Gesetze würden Gebete und seelsorgerische Gespräche pauschal verbieten, selbst wenn Menschen auf eigene Initiative Gespräche und Gebet im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Identität suchten. WEA, EEA und SEA sehen darin einen Verstoß gegen die verfassungsmäßig geschützte Religionsfreiheit.

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