Die Springer-Publikation Die Welt ist mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Dieser hat entschieden, dass der Springer-Verlag nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden sei, als er verpflichtet war, eine Gegendarstellung abzudrucken.
In dem konkreten Fall ging es um eine Gegendarstellung zu einem im Oktober 2013 erschienenen Artikel in der Welt. Der Text „Die Stasi-Frau an Gysis Seite“ drehte sich um die damalige Geschäftsführerin der Linksfraktion im Bundestag, Ruth Kampa. Die Welt nannte Kampa in dem Artikel eine „Top-Spionin in der DDR“ und brachte die langjährige Stasi-Mitarbeiterin mit dem Verschwinden des SED-Parteivermögens in Verbindung. Zwar räumte Die Welt ein, dass es „derzeit keinerlei Beleg“ für eine Beteiligung Kampas gebe, dennoch vermutete die Springer-Publikation, dass die Politikerin darin verwickelt war.
Kampa zog daraufhin vor Gericht und verlangte eine Gegendarstellung. Sie bekam Recht. Am 13. Februar 2014 druckte Die Welt eine Gegendarstellung.
Keine Verletzung der Redefreiheit
Springer argumentierte damals, dass Kampa den Welt-Journalisten, die sie mit den Vorwürfen konfrontierten, eine Stellungnahme verweigert hatte. Erst danach druckte das Blatt den Artikel. Das Berliner Kammergericht entschied jedoch, dass Kampas Weigerung, dem Verlag Rede und Antwort zu stehen, kein ausschlaggebendes Argument gegen eine Gegendarstellung sei. Springer sah dagegen durch die erzwungene Gegendarstellung die eigene Redefreiheit verletzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nun der Argumentation der Berliner Richter gefolgt. Diese hätten sogfältig gearbeitet, urteilten die Straßburger Richter. In dem vorliegenden Fall stehe der Schutz des Privatlebens gegen die Redefreiheit. Keines der beiden Grundrechte habe einen generellen Vorrang. Vielmehr verdienten beiden „den gleichen Respekt“. Mit dem Urteil endet nun der Rechtsstreit.
Auf Nachfrage von PRO erklärte eine Sprecherin der Axel Springer SE, dass der Konzern das Urteil bedauert, aber hinnimmt. Aus Sicht von Springer leitet sich zudem kein grundsätzlicher Umgang mit Gegendarstellungen ab. „Jeder Einzelfall bedarf einer eigenen juristischen Bewertung.“
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ist wenig überrascht von dem Urteil. Gegenüber PRO erklärte der Verband, dass sich für die journalistische Arbeit dadurch aber grundsätzlich nichts ändere. „Der Gerichtshof stellt fest, dass Gerichte bei Gegendarstellungen sorgfältig zwischen den betroffenen Grundrechten abwägen müssen. Das scheint im konkreten Fall so passiert zu sein. Und dass eine verweigerte Stellungnahme eine spätere Gegendarstellung nicht ausschließt, sollte eigentlich auch selbstverständlich sein.“
Eine Antwort
Ich kannte die Dame bisher nicht, aber finde es interessant, wie die Stasi quasi nahezu unverdeckt weiterarbeitet. Erinnert mich an die Stasi Dame Kahani, die einen guten Job gefunden hat und vom Bundespräsidenten hofiert wird, der seine sozialistische Gesinnung bräsig vor sich her trägt, anstatt neutral zu sein