Wenn bei einem Patienten keine Hirnfunktionen mehr nachweisbar sind, ist er tot. Was für viele selbstverständlich erscheint, und auch dem Transplantationsgesetz in Deutschland zu Grunde liegt, hat der Deutsche Ethikrat nun diskutiert. Er stellt fest: Einfache Antworten gibt es auf die Frage nach dem Tod und dem richtigen Zeitpunkt für eine Organspende nicht. Zwar spricht sich eine Mehrheit der Mitglieder dafür aus, dass der Hirntod ein eindeutiges Todesmerkmal ist. Ethikratmitglied und Jurist Reinhard Merkel spach von einem „unaufgebbaren“ Prinzip für die Organspende.
Eine Minderheit aber hält den Hirntod nicht zwingend für das Ende des Lebens und verweist darauf, dass der Körper auch nach Absterben des Gehirns mit medizinischer Unterstützung noch vielfältige Funktionen haben kann. So ist zum Besipiel das Heranwachsen eines Kindes im Mutterleib noch möglich, auch wenn bei der Mutter ein Hirntod eingetreten ist. Ethikratmitglied und Jurist Wolfram Höfling erklärte, eine Behandlung hirntoter Patienten sei dennoch nicht medizinisch sinnvoll und ein Behandlungsabbruch ethisch gefordert. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bei Menschen mit irreversiblem Ganzhirnversagen sei seiner Meinung nach legitim, sofern dies dem Willen des Betroffenen entspreche.