Eine Embryonenspende oder Embryonenadoption ist bislang in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. So kann es passieren, dass ein im Rahmen einer künstlichen Befruchtung entstandener Embryo, der nicht seiner genetischen Mutter eingepflanzt wurde, vier Elternteile hat: Die Keimzellen, also Ei- und Samenzelle, stammen von den biologischen Eltern. Die austragende Mutter wird ebenfalls als biologische Mutter angesehen. Deren Partner gilt als Miterziehender dann als viertes Elternteil.
Dass so etwas möglich ist, hängt mit den Verfahrenstechniken bei einer künstlichen Befruchtung zusammen. Damit die Behandlung erfolgreich verläuft, müssen mehrere Embryonen gezüchtet werden. Wie viele Embryonen auf diesem Wege erzeugt werden dürfen, ist umstritten. Manchmal bleiben auch nach einer erfolgreichen Einpflanzung in den Mutterleib ein oder mehrere lebensfähige Embryonen übrig. Die Spende dieser Embryonen an ein anderes ungewollt kinderloses Paar könne diesem den Kinderwunsch erfüllen „und zumindest einigen überzähligen Embryonen Lebenschancen eröffnen“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats.