Man könne weder eine Körperverletzung noch die Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht belegen, berichtet die Nachrichtenagentur „Associated Press“. „Es ist nicht unsere Aufgabe, der Sendung ein Qualitätszeugnis auszustellen“, erklärte Oberstaatsanwalt Rainer Wolf. Strafrechtlich sei an dem Format jedenfalls nichts zu beanstanden. Grundsätzlich könne aber jeder Zuschauer mit seiner Fernbedienung selber entscheiden, ob er diese Sendung gut oder schlecht finde.
RTL-Sprecher Christian Körner erklärte, das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen sei für den Sender nicht überraschend. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten hatte die erste Doppelfolge als „weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet“ kritisiert. Säuglinge würden für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt, hatte die Kommission laut AP erklärt. Eine Menschenwürdeverletzung oder eine Beeinträchtigung von Zuschauern liege aber nicht vor. Am 15. Juli will die Kommission über weitere Folgen des Formats entscheiden.
Insgesamt waren bei der Kölner Staatsanwaltschaft mehr als 50 Anzeigen eingegangen, die sich mit dem TV-Format beschäftigten. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte bereits Anfang Juni in einem Fall im Sinne von RTL entschieden. In der RTL-Produktion „Erwachsen auf Probe“ sollen Teenager lernen, mit Babys umzugehen. In kameraüberwachten Räumen proben sie den Umgang mit dem Nachwuchs zunächst an Puppen, später an echten Säuglingen. (PRO)